Volltext: Geschichte des Bistums Chur

438 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. von Höwen. 
Kein Teil soll ohne Vorwissen des andern Krieg führen. Wenn aber 
der eine Teil angegriffen wird, soll der andere ihm zu Hilfe ziehen 
und zwar auf Kosten des angegriffenen Teils. Diese gegenseitige 
Hilfe hat nur dann stattzufinden, wenn der feindliche Angriff ober- 
halb des Walensee8 gegen Bünden zu vder unterhalb des Walen- 
sees gegen Zürich zu erfolgt. Die Städte, Festen und Schlösser des 
Bischofs sollen der Zürcher offenes Haus sein. Die eroberten Bur- 
gen sollen, falls sie nicht biSher dem Bischofe gehörten, Zürich zu- 
fallen, die andern Güter aber geteilt werden. Dieser Vertrag soll 
90 Jahre Geltung haben. !) 
In besonder3 vertrauten Beziehungen stand Bischof Johann zu 
Kaiser Sigiösmund. Als dieser im Frühlinge 1433 nach Ztalien 
309g, um Die Kaiserkrone zu empfangen, genoß er in Chur die Gast- 
freundschaft des Bischofs. Dieser 309g mit ihm nach Rom, wo Si- 
giSmund am 31. Mai vom Papste gekrönt wurde. Nun sandte der 
Kaiser unseren Bischof Johann und den Verzog Wilhelm von Bayern 
zum Konzil nach Basel. Dieses hatte dem Papste Eugen IV. eine 
Frist für die Anerkennung- der Kirchenversammlung angesekßt und ihn 
im Falle der Weigerung mit Absezung bedroht. Der Kaiser ließ 
nun durch die beiden Gesandten dem Konzil seinen Tadel wegen den 
gegen den Papst gefaßten Beschlüsse aussxrechen und eine Verlän- 
gerung der Frist fordern. Auch ließ er seine baldige Ankunft in 
Basel melden. Im Juli 1433 erledigten sich Bischof Johann und 
Verzog Wilhelm ihrer Aufgabe und erwirkten schließlich eine Frist- 
verlängerung. ?) 
Der Kaiser kam im Oktober 1433 selbst nach Basel, blieb bis 
Mai 1434 und brachte es zustande, daß der Papst das Konzil an- 
erfannte. Von Basel begab si Sigismund nach Ulm und Regens8- 
burg. Bischof Johann, welcher wohl ununterbrochen in seiner Um- 
gebung geblieben war, erhielt nun vom Kaiser eine Reihe von Di- 
plomen. Am 16. Juli 1434 bestätigte Sigizmund dem Bischofe die 
vom Freiherrn von Vaz im Jahre 1299 dem Bistume überlassene 
Reichsvogtei und zwar in dem Sinne, daß dieselbe der Kirche 
zu Chur als königliches Regale verpfändet sei, und niemand sie bei 
590 Mark Buße weder vertauschen noch veräußern dürfe. Ferner be- 
stätigt SigiSmund am gleichen Tage die Diplome der Könige Albrecht 
und Karl IV. von 1299, 1302 und 1349. *) Am Donnerstag nach 
*) Ladurner, 1, S. 651. Abschiede 1. S. 218. 
?) Joh. Haller, Concilium Basileenge. Basel 1896. l, S. 66 u. 71. 
5). Ch. T.AÄA.B. 7. 145.
	        

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