432 Bon Bischof Siegfried v. Gelnhaujen bi8 Heinrich VI. v. Höwen.
fomme, ihm 200 Knechte zu leihen. Zürich beordnete zwei Gesandte
und gab ihnen den Auftrag, in Erfahrung zu bringen, ob der Graf
wegen seiner selbst Angreifer sei oder wegen denen von Matsch. Ist
ersteres der Fall, so sollen die Gesandten zu vermitteln suchen und
wenn ihre Bemühungen für den Frieden keinen Erfolg haben, dem
Grafen Hilfe zusagen. *)
Zu einer Einigung gelangte man nicht und e3 scheint zwischen
idem Bischofe und seinen Gegnern zu ernstlichen Fehden gekommen
zu sein. Ueber den Verlauf derselben erfahren wir jedoch nichts
Näheres. Erst am 20. Mai 1420 treffen wir wieder eine Nachricht.
An diesem Tage mahnt Zürich den Bischof und den Grafen von
Toggenburg bei ihren der Stadt geschworenen Eiden, am 9. Juni in
Zürich zu erscheinen, um ihre Anstände mit dem Rechte entscheiden
zu lassen, falls sie nicht in Minne geschlichtet werden können. In-
zwischen mögen sie sich aller Gewalttätigkeiten enthalten. 2) Dieser
von Zürich angesezte Tag scheint von beiden Parteien nicht beschickt
worden zu sein, jedenfalls war er erfolglos. Auf einer Tagsakung
Der Eidgenossen zu Luzern am 11. Dezember 1420 wurde auch ver-
handelt „wegen denen von Toggenburg und von Matsch des Krieges
wegen gegen den Bischof von Chur. 3) Folgenden Tages erklärte
Zürich, daß es bei seinen früheren Forderungen bleibe und verlange,
daß ihm die Entscheidung anheimgestellt werde. Nochmals mahnt
Zürich von Feindseligkeiten ab, allein seine Boten konnten keinen
Frieden zu stande bringen. *) Am 24. Dezember 1420 wurde eine
neue Botschaft abgesandt. Alle diese Bemühungen führten zu keinem
Resultate und Zürich erließ darum eine neue Einladung zu einem
Rechtstage auf Montag nach St. Ulrich 1421. 3) Zürich entschied
schließlich: Graf Friedrich von Toggenburg hat das Tal Schanfigg
und die Burg Weinegg als Lehen des Bistums8 anzuerkennen, um
Verleihung beim Bischofe anzuhalten und demselben den LehenSeid
zu leisten. Der Vogtei de3 Klosters Churwalden sollen sich beide
Teile enthalten, bis die Entscheidung des Kaisers eingetroffen ist.
Die Döfe Sayis, Schiers und Trimmis hat der Graf dem Bischofe
1) Abschiede, 1, S. 204.
1. c. S. 2307
51.0. S. 234.
91.0 S. 230:
*) Zeller-Werdmüllex, Die Zürcher Stadtbücher des 14. u. 15. Jahr-
Hunderts 11, S. 128.