DaZ dritte und vierte Jahrhundert. it
Felix und Regula standen das ganze Mittelalter hindurch in hoher
Verehrung. Über ihrem Grabe erhob sich das Chorherrenstift zum
Großmünster in Zürich, auch das Frauenmünster daselbst war diesen
Veiligen geweiht und erhielt ansehnliche Reliquien derjelben. An
der Stelle des Martyriums erhob sich die sog. Wasserkirche. Das
Fest der heiligen Felix und Regula wurde jährlich in großartigster
Weise gefeiert.*) Selbst bis nach Schwaben und ins Elsaß wurden
Reliquien dieser Blutzeugen gebracht und Kirchen zu Ehren dersel-
ben erbaut. In Chur steht noch die (jezt protestantische) Kirche St.
Regula. Nach der Überlieferung wurden die Häupter der Heiligen
zur Zeit der Reformation gerettet und nach Andermatt (Uri) gebracht,
wo sie noch jebt gezeigt werden.
E53 stehen uns feine Zeugnisse zu Gebote für den Nachweis,
daß es in den ersten 3 Jahrhunderten Bischöfe von Chur gegeben
hat. Wir haben aber auch keine Berechtigung, dies geradezu in
Abrede zu stellen. War das Christentum um diese Zeit schon in
Rätien verbreitet, was unzweifelhaft der Fall gewesen, so gab es in
dieser Provinz gewiß auch einen Bischofssit, da Mailand zu weit
entfernt war. Won Augsburg lernen wir ebenfalls erst zu Anfang
des 4. Jahrhunderts einen Bischof kennen. Ob nun Augsburg oder Chur
zuerst einen Bischof gehabt, oder ob schon zu dieser Zeit beide Diözesen
bestanden, das wird wohl kaum mehr entschieden werden können.
Mag es sich damit verhalten wie immer, jedenfalls nahm
das Bistum Chur im 4. Jahrhundert seinen Anfang, falls es bis
dahin nicht existiert haben sollte.
Nicht vor dem Jahre 297, spätestens aber unter Kaiser Kon-
stantin d. Gx. wurde die Provinz Rätien geteilt. Reetia prima
umfaßte das alte Land der eigentlichen Rätier, Reetia Secunda
Ddasjenige der Vindelizier. Die Grenze bildete eine vom oberen
Ende des Bodensees längs dem Saum der Alpen bis zum Inn ge-
zogene Linie. Als Siß der Statthalter [prXxsides] im ersten Rätien
?) Von jeher am 11. September: Dr. C. A. Stückelberg suchte in
seiner Schrift „Aus der <ristlichen Altertumskunde“ (S. 23-27) nachzu-
weisen, daß man willfürlich aus älteren Martyrologien die Namen des hl.
Felix in Apulien und der hl. Regula in Lyon in die Kalendarien herüber-
genommen, sie den Zürcher Heiligen beigelegt und so deren TodeS3tag auf
den 11. September angeseßt habe. Diese Annahme ist unberechtigt, wie
die Analecta Bollandiana (Tom. 24, p. 343-348) dartun. Felix und Regula
wurden schon ursprünglic< in den Myrtyrologien als Zürcher Heilige und
Geschwister bezeichnet, und als Todes8tag der 11. Sept. angegeben. Vergl.
Schweiz. Kirc<enz. 1906, No. 19 (10. Mai).
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