Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 417
Wieder befand sich Bischof Hartmann in äußerst bedrängter
Lage. Da kam auf seinem wunderlich gewundenen Zuge über Inn8-
bruck, Brixen, Meran und Vints<gau König Sigi8mund nach
Chur und blieb daselbst ungefähr einen Monat. Am 26. August 1413
bestätigte er dem Bischofe Hartmann alle Freiheiten und Privilegien
des Hochstiftes und verlieh ihm die Regalien. ?) Am 30. gl. M.
verordnete er zu Chur ein Schiedsgericht zwischen Bischof Hartmann
einerseits und den Vögten von Matsch, sowie dem Grafen von Tog-
genburg anderseits. Al3 Schied3vichter bestimmte er die Grafen
Cberhard von Nellenburg, Rudolf von Montfort und Hans von
Lupfen. Am 2. September bestätigt er den unter seiner eigenen
Vermittlung zustande gefommenen FriedenSvertrag zwischen dem
Bischofe und dem Freiherrn Ulrich Brun von Räzüns. Am 19. gl.
Monats nimmt er das Hochstift in des Reiches Schuß und Schirm
und fordert die Städte in Oberschwaben, namentlich Zürich, Bern,
Solothurn, Luzern, die Waldstätten und alle Eidgenossen, auch den
Landvogt in Schwaben auf, dem Bischofe von Chur in allen Nöten
beizustehen. ?)
Von Chur begab sich der König nach Italien. Er sandte un-
sern Bischof bis Bellenz voraus. Dieser war in dem Maße alles
Geldes entblößt, daß er für diese Reise von Rudolf von Juvalt 150
Mark entlehnen mußte. 3) Nicht nur die biSherigen Fehden, sondern
auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel erschöpft. *) Ob
er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe, ist
unbestimmt.
Erst am Dienstag vor Palmsonntag 1415 fällten die vom
Könige bestimmten Schiedsrichter zu Konstanz zwischen Bischof Hart-
mann und denen von Matsch ihren Spruch. Er fiel zu Gunsten
des Bischofs aus, allein die von Matsch beachteten ihn nicht. Darum
tat sie König Sigi3mund am Montag nach Fronleichnam 1415 in
die Reichzacht. Aber auch diese blieb wirkungs8lo3. *)
1) B.A.
?) B. A. Einen neuen Schirmbrief stellt König Sigi8mund am 16.
April 1415 aus. In demselben befiehlt er auch, daß niemand des Ho<h-
stiftes Vogt sein dürfe, als der römische König, und daß der Bischof Kast-
vogt des Klosters Münster sein solle. l. c.
8) Ladurner, I, S. 614.
*) König Sigi8mund war stet3 geldbedürftig und machte viele Schul-
den. Sein mehrwöchiger Aufenthalt in Chur war für den Bischof ohne
Zweifel eine kostspielige Sache.
8) Ladurner, 1, S. 619.
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