Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 417 
Wieder befand sich Bischof Hartmann in äußerst bedrängter 
Lage. Da kam auf seinem wunderlich gewundenen Zuge über Inn8- 
bruck, Brixen, Meran und Vints<gau König Sigi8mund nach 
Chur und blieb daselbst ungefähr einen Monat. Am 26. August 1413 
bestätigte er dem Bischofe Hartmann alle Freiheiten und Privilegien 
des Hochstiftes und verlieh ihm die Regalien. ?) Am 30. gl. M. 
verordnete er zu Chur ein Schiedsgericht zwischen Bischof Hartmann 
einerseits und den Vögten von Matsch, sowie dem Grafen von Tog- 
genburg anderseits. Al3 Schied3vichter bestimmte er die Grafen 
Cberhard von Nellenburg, Rudolf von Montfort und Hans von 
Lupfen. Am 2. September bestätigt er den unter seiner eigenen 
Vermittlung zustande gefommenen FriedenSvertrag zwischen dem 
Bischofe und dem Freiherrn Ulrich Brun von Räzüns. Am 19. gl. 
Monats nimmt er das Hochstift in des Reiches Schuß und Schirm 
und fordert die Städte in Oberschwaben, namentlich Zürich, Bern, 
Solothurn, Luzern, die Waldstätten und alle Eidgenossen, auch den 
Landvogt in Schwaben auf, dem Bischofe von Chur in allen Nöten 
beizustehen. ?) 
Von Chur begab sich der König nach Italien. Er sandte un- 
sern Bischof bis Bellenz voraus. Dieser war in dem Maße alles 
Geldes entblößt, daß er für diese Reise von Rudolf von Juvalt 150 
Mark entlehnen mußte. 3) Nicht nur die biSherigen Fehden, sondern 
auch die Bewirtung des Königs hatten seine Mittel erschöpft. *) Ob 
er den König weiterhin auf der Reise in Italien begleitet habe, ist 
unbestimmt. 
Erst am Dienstag vor Palmsonntag 1415 fällten die vom 
Könige bestimmten Schiedsrichter zu Konstanz zwischen Bischof Hart- 
mann und denen von Matsch ihren Spruch. Er fiel zu Gunsten 
des Bischofs aus, allein die von Matsch beachteten ihn nicht. Darum 
tat sie König Sigi3mund am Montag nach Fronleichnam 1415 in 
die Reichzacht. Aber auch diese blieb wirkungs8lo3. *) 
1) B.A. 
?) B. A. Einen neuen Schirmbrief stellt König Sigi8mund am 16. 
April 1415 aus. In demselben befiehlt er auch, daß niemand des Ho<h- 
stiftes Vogt sein dürfe, als der römische König, und daß der Bischof Kast- 
vogt des Klosters Münster sein solle. l. c. 
8) Ladurner, I, S. 614. 
*) König Sigi8mund war stet3 geldbedürftig und machte viele Schul- 
den. Sein mehrwöchiger Aufenthalt in Chur war für den Bischof ohne 
Zweifel eine kostspielige Sache. 
8) Ladurner, 1, S. 619. 
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