410 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Vl. v. Höwen.
Botschaft nach Feldkirch an den Herzog Friedrich. Im Begleitschreiben
versichern sie letztern, daß sie nie gegen ihn und die Herrschaft
Vesterreich etwas unternommen haben und daß sie bei den Bünd-
nissen bleiben wollen. Aber gerade wegen diesen müssen sie Angriffe
besorgen. Auch andere Gefahren drohen. Sv läuft der mit denen
von Matsch vom Derzoge vermittelte Friede am nächsten Lichtmeß-
tage aus. Die Bittsteller befinden sich in offenem Kriege mit dem
Grafen Rudolf von Werdenberg und den Appenzellern, die dem
GotteShause großen Schaden zugefügt haben. Darum wird der Her-
309g gebeten, seinen Hauptmann an der Etsch, den Landvogt in
Schwaben und die Vögte zu Feldkirh und Sargans anzuweisen,
daß sie, falls dies notwendig wird, zu Hilfe kommen. Das Gotte3-
haus hat sich eine große Schuldenlast zugezogen, durch die Kriege,
welche andere ungerecht gegen dasselbe geführt haben, und durch die
Dienste, welche man der Derrschaft Oesterreich leistete. Nun hat das
Domkapitel einen Schaffner oder Amtmann eingesezt, um die Kosten
für einen Herrn oder Pfleger zu vermeiden. Der Herzog hat dem
Domkapitel, der Stadt und den Dienstleuten Klageartikel gegen Bi-
jchof Dartmann eingereicht. In denselben wird mitgeteilt, was der
Bischof gegen den Herzog unternommen habe, jener wird der Treu-
losigfeit beschuldigt. Das gemeine Gotte3haus vertraue nun, daß
die Klagen nicht begründet, und der Bischof nicht schuldbar sei. Der
Herzog wird daher ersucht, die Entscheidung dem Könige und dessen
Gerichte zu überlassen. Gesiegelt ist das Aktenstück vom Domkapitel,
von der Stadt und von- Peter von Unterwegen im Namen der
Dienstleute. *)
Bemerken35wert ist, daß Graf Rudolf von Werdenberg neben
den Appenzellern eigens genannt wird. Er muß daher, sei es an
der Spike von eigenen Kriegsleuten, sei es als Anführer der Appen-
zeller, eine hervorragende Rolle gespielt, und nicht nur, wie in
neuerer Zeit behauptet wurde, „als einfacher, durch nichts ausge-
zeichneter Mitkämpfer“ sich beteiligt haben.
Herzog Friedrich weigerte sich, die Streitsache mit dem Bischofe
vor den König zu bringen. Er veranlaßte am 26. Februar 1405
den Ulrich von Brandis zu schwören, daß er wegen der Gefangen-
schaft des Bischofs Hartmann, seines Stiefbruder3, sich nicht am
Derzoge vder dessen Räten und Dienern rächen wolle. *?)
!) Thommen, S. 404.
5) 1. c. S. 416.