Volltext: Geschichte des Bistums Chur

398 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Yl. v. Höwen. 
Domkapitels widerseßten sich und hielten sich zur Verteidigung bereit. 
Ersterer übergab Fürstenburg im Vintschgau dem Ital Planta zur 
Hut. Dabei bestätigte er allerdings die früheren Verträge, nach 
welchen die Feste den Herzogen offen zu halten war, bestimmte aber 
zugleich, sie seien nicht einzulassen, falls sie mit Gewalt kommen 
sollten. 2) 
Als der Bischof Hartmann im Jahre 1390 in Geschäften zu 
Konstanz weilte und von da nach Chur zurückfehren wollte, nahm 
ihn Graf Albrecht von Werdenberg zu Heiligenberg, ein Diener und 
Anhänger Desterreichs, gefangen und hielt ihn auf Heiligenberg in 
Haft. ?) Wann er aus derselben entlassen wurde, ist nicht bekannt, 
Dagegen wissen wir, daß Herzog Albrecht am 25. Januar 1391 eine 
starke Besazung in8 Engadin legte. Das Kriegs3volk blieb über ein 
Jahr dort, verübte aber keine Gewalttätigkeiten. 3) 
Endlich wurde Oesterreich des Streites müde. Derzog Leopold 
ging mit dem Plane um, den Tvd seines Vaters an den Eidgenossen 
zu rächen. Um dieses Ziel sicher verfolgen zu können, mußten die 
übrigen Anstände beigelegt und der Rücken im Rheintale gesichert 
jein. Die Herzoge suchten daher mit Hartmann Frieden zu schließen. 
Dieser war ebenfalls zu einem solchen geneigt und bereit, Oesterreich 
große Zugeständnisse zu machen. Deshalb kam zwischen beiden 
Teilen eine Vereinbarung zustande. Am 24. Juni 1392 verschrieben 
sich Bischof Hartmann, das Domkapitel, die Dienst- und Edelleute 
des Bistum3, die Stadt Chur und die Täler Bergell, Oberhalbstein, 
Engadin und Domleschg den Herzogen von Oesterreich zu ewiger 
Dienstleistung. Sie versprachen für sich und ihre Nachfommen, 
„Diener und Helfer“ der österreichischen Herrschaft zu sein. Im 
Falle, daß eine Aufforderung von Seite der Verzovge oder ihrer 
Vögte an sie ergehe, werden sie ausziehen und KriegShilfe leisten, 
innerhalb des BiStum8 und bis zum Boden- und Walensee auf ei- 
gene Kosten, auswärts8 auf Kosten der Verzoge. Die Domherren sind 
jedoch nicht verpflichtet, in eigener Person sich zu beteiligen. Domkapitel, 
Vasallen und Gottesghausleute verpflichten sich, in Zukunft keinen als 
Bischof anzuerkennen, der dieses Bündnis mit Oesterreich nicht be- 
sHwört. Daraufhin sicherten die österreichischen Derzoge dem Bischofe, 
Domkapitel und allen GotteShausangehörigen Schuß und Schirm 
») Jäger, S. 354 (18). 
?) Vanotti, S. 289. 
*) Go3win, S. 289.
	        

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