394 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bi3 Heinrich YI. v. Höwen.
Johann am 4. Dezember 1385 die Unterstüßung derselben und erteilt
den Wohltätern Ablässe. Mit dieser Kapelle scheint ein Hospiz
verbunden gewesen zu sein, da das bischöfliche Schreiben sagt, es
werde von ihr aus den Reisenden viel VDilfe gebracht und Schuß
gegen Todesgefahr gewährt. ?)
Bischof Johann verleiht am 25. März 1385 den Besuchern der
Feljenhöhle am Mittenberg, in welcher der hl. Luzius gewohnt
haben soll, ?) sofern sie die Sakramente der Buße und de3 Altars
empfangen und 30 Vater Unser in der Grotte beten, 1 Jahr und
40 Tage Ablaß. Zugleich gestattet der Bischof jedem nicht suspen-
dierten Priester in der Höhle auf einem beweglichen Altare die hl.
Messe zu lesen. Es soll jedoch die gehörige Sorgfalt angewendet
werden, damit nicht durch Regen oder Wind das Allerheiligste ver-
unehrt werde. 3) Für Klerus und Volk erließ Bischof Johann eine
Reihe von Vorschriften (Konstitutionen). ) Er bestätigt am Freitag
nach Agatha 1386 die Stiftung einer monatlichen Vigil und heiligen
Messe im Kloster Cazis durch Albrecht von Schauenstein und ebenso
im gleichen Jahre die neue Seelsorgsstelle U. L. F. zu Riffian,
welche der Pfarrer auf Tirol, Volkard von Auersöberg, gegründet
hatte. ?) Der Kommende St. Johann in Feldkir< inkor-
porierte er am 8. September 1385 die Pfarrkirche Thüringen, deren
Patronatsrecht Graf Rudolf von Montfort der Kommende geschenft
hatte. *) Auf Bitten des genannten Grafen trennt er auch die Ka-
pellen Dalaas und Klösterle von der Pfarrkirche Nüziders und er-
laubt, eigene Priester an denselben zu bestellen. 7)
Als Weihebischöfe erscheinen unter Bischof Johann: Michael
Episcopus Sithiensis (1378) und Ambrosius Episcopus Mytilen-
Sis (1385 8).
Er nahm aber auch selbst manche Pontifikalakte vor. So weihte
er 1383 die Kirche zu Galltür in der Grafschaft Tirol, 9) und am
23. Angust 1383 die St. Michael35kapelle in Taufer3. Am Sonntag
!) Mohr, IV, S. 113.
*) Siehe oben S. 20.
*) Mohr, IV, S. 119.
*) Siehe unter 3.
*) Ladurner, 1, S. 546 u. 550.
*) Liebenau, l. c. Reg. N. 378.
*) P. Gall Morell, Reg. v. Eins. N. 499.
*) I. ce. N. 459 u. Mohr IV. S. 112.
*) Nüscheler, Gotte8häufer 1, S. 130.