Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich V1. v. Höwen. 383
Kinder statt auf alle Forderung und Ansprach, welche sie zu der
Feste Trimmis, Leute und Gut gehabt. Sie übergeben dieselbe
an Bischof Friedrich und erhalten von ihm zwei Kirchen als Lehen. ?)
Diese Burg verpfändet sodann der Bischof am gleichen Tage dem
Peter von Unterwegen für 500 Mark auf 12 Jahre. *)
Bischof Friedrich und das Domkapitel verkaufen am 6. Sept.
1372 für 31 Jahre den biSher an Rudolf v. Sali3 verpfändeten Zoll
im Bergell an Thomas Planta und Mitbeteiligte (alle Planta). Die
erhaltene Summe verwendet der Bischof für die Wiedereinlösung der
Fürstenburg, welche Bischof Petrus dem Friedrich von Greifenstein
verpfändet hatte. 3)
Im Jahre 1370 nahm Bischof Friedrich mehrere Lehenver-
leihungen vor. *)
Bischof Petrus hatte 1367 die weltliche Pflegers<aft de3
BiStums auf 5 Jahre dem Grafen von Toggenburg verliehen. Nach
Verfluß dieser Zeit übertrug Friedrich die Administration am 28.
Angust 1372 dem Grafen Rudolf von Montfort-Feldkirch und zwar
auf sieben Jahre für jährlich 400 fl. 83) Zwischen dem genannten
Montforter und dem Bischofe hatten sich übrigens wegen dem Salz-
zoll zu Chur einige Anstände ergeben. Dieselben wurden am
15. Mai 1371 beigelegt und am 26. August 1372 kam auch zwischen
den Städten Chur und Feldkirch ein Vergleich zu stande. Gemäß
demselben mußten die von Chur in Feldkirch nicht8 als den Wein
und die von Feldkirch in Chur nichts als das Salz verzollen. *)
Mit Brun von Räzüns hatte der Bischof Anstände wegen der
Feste Rietberg. Man einigte sich auf den Grafen Rudolf v. Mont-
fort den ältern als Schiedsrichter. Lezbterer sprach die Feste samt
Gütern, Leuten, Zinsen und Gülten dem Bischofe zu, und der von
Räzüns anerkannte dieses Urteil am 21. März 1370. 7)
Dans von Reichenberg, eingedenk seines Seelenheiles und
der vielen vom Bistum empfangenen Wohltaten, verzichtet im Jahre
1374 in Fürstenburg zu Gunsten des Stiftes U. L. F. zu Chur auf
sein Vizdumamt und alle Lehen. Bischof Friedrich verleiht ihm aber
Y B.A.
3)-B-A.
*) Mohr, 111, S. 254. Ladurner, [l, S. 526.
+) Mohr, I1, S. 228 ff.
51. c. S. 252.
8): B. YA.
7) Mohr, I1l, S. 231.