Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich YI. v. Höwen. 377
Rechten lassen. Der Bischof verspricht aus Gnade, ohne des Kapitel3
und de3 GotteShauses Rat keinen weltlichen Pfleger mehr zu seken.
Die Grafen sollen ohne Einwilligung der zugegebenen Räte des Ka-
pitel3 und des GotteShauses keinen Krieg des Bistums halber füh-
ren. Will der Bischof in seiner Residenz sitzen, so sollen sie ihm
das Gotte3haus einantworten. Auch steht es dem Bischofe frei, eine
der übergebenen Festen zu lösen, um darauf zu sien. Sollte er
vom Bistum zurücktreten, so sind die Rechte seiner Nachfolger, doch
unbeschadet dieses Vertrages, vorbehalten. Die Grafen beschwören
die Einhaltung dieses Vertrages. *)
Derselbe und die Beschlüsse der erwähnten Versammlung in
Chur sind von der größten Wichtigkeit für die Geschichte des Bis-
tum38. In ihnen liegt der Keim des späteren Gotre3hausbunde3.
Mit dem Domkapitel hatte Bischof Petrus bereits am 31.
Mai 1357 eine Vereinbarung getroffen. Erstere8 hatte während der
lebten Sedisvakanz sich nicht nur des Bistum3 angenommen und
die Güter und Rechte desselben zu schüßen gesucht, sondern auch
durch Verkauf und Verpfändung der eigenen Besizungen 6000 fl.
aufgebracht, um das BisStum vor schwerem Schaden zu bewahren.
Weiterhin hatte es dem Bischofe Ulrich 44 Mark tirol. Währung ge-
liehen. Ueber die vom Kapitel hiefür beanspruchte Entschädigung
walteten zuerst etwa8 Anstände mit Bischof Petrus. Man verglich
sich jedoch am genannten Tage in folgender Weise:
Das Domkapitel gibt dem Bischofe no< 8 Pfund mailisch zur
Stiftung eines Jahrtages für ihn, der Bischof aber tritt dem Dom-
kapitel das Verleihung3re<ht der Pfarrpfründen von Schams und
Zuz ab und inkorporiert demselben die beiden Pfründen samt den
Kirchen. ?) Fär das Anniversarium schenkt der Bischof weiterhin am
9. April 1358 ein steinernes Daus in der Stadt Chur *) und be-
stimmt, daß während seinen Lebzeiten jährlich am Feste des Hl.
Bischofs Briccius (13. Nov.) ein feierliches Hochamt auf dem Kreuz-
altar gehalten, nach seinem Tode aber der Jahrtag mit einem Seel-
amt und neun hl. Messen begangen werde. *)
Bischof Peter ließ eine Reliquie des Dauptes der heiligen
Ch. T. A. B.f. 61ff.
2) Mohr I1U, S. 425 u. 427,
3) 1. c., S. 429.
4) Neerol. Cur. ad 28. Jan.