Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich YI. v. Höwen. 377 
Rechten lassen. Der Bischof verspricht aus Gnade, ohne des Kapitel3 
und de3 GotteShauses Rat keinen weltlichen Pfleger mehr zu seken. 
Die Grafen sollen ohne Einwilligung der zugegebenen Räte des Ka- 
pitel3 und des GotteShauses keinen Krieg des Bistums halber füh- 
ren. Will der Bischof in seiner Residenz sitzen, so sollen sie ihm 
das Gotte3haus einantworten. Auch steht es dem Bischofe frei, eine 
der übergebenen Festen zu lösen, um darauf zu sien. Sollte er 
vom Bistum zurücktreten, so sind die Rechte seiner Nachfolger, doch 
unbeschadet dieses Vertrages, vorbehalten. Die Grafen beschwören 
die Einhaltung dieses Vertrages. *) 
Derselbe und die Beschlüsse der erwähnten Versammlung in 
Chur sind von der größten Wichtigkeit für die Geschichte des Bis- 
tum38. In ihnen liegt der Keim des späteren Gotre3hausbunde3. 
Mit dem Domkapitel hatte Bischof Petrus bereits am 31. 
Mai 1357 eine Vereinbarung getroffen. Erstere8 hatte während der 
lebten Sedisvakanz sich nicht nur des Bistum3 angenommen und 
die Güter und Rechte desselben zu schüßen gesucht, sondern auch 
durch Verkauf und Verpfändung der eigenen Besizungen 6000 fl. 
aufgebracht, um das BisStum vor schwerem Schaden zu bewahren. 
Weiterhin hatte es dem Bischofe Ulrich 44 Mark tirol. Währung ge- 
liehen. Ueber die vom Kapitel hiefür beanspruchte Entschädigung 
walteten zuerst etwa8 Anstände mit Bischof Petrus. Man verglich 
sich jedoch am genannten Tage in folgender Weise: 
Das Domkapitel gibt dem Bischofe no< 8 Pfund mailisch zur 
Stiftung eines Jahrtages für ihn, der Bischof aber tritt dem Dom- 
kapitel das Verleihung3re<ht der Pfarrpfründen von Schams und 
Zuz ab und inkorporiert demselben die beiden Pfründen samt den 
Kirchen. ?) Fär das Anniversarium schenkt der Bischof weiterhin am 
9. April 1358 ein steinernes Daus in der Stadt Chur *) und be- 
stimmt, daß während seinen Lebzeiten jährlich am Feste des Hl. 
Bischofs Briccius (13. Nov.) ein feierliches Hochamt auf dem Kreuz- 
altar gehalten, nach seinem Tode aber der Jahrtag mit einem Seel- 
amt und neun hl. Messen begangen werde. *) 
Bischof Peter ließ eine Reliquie des Dauptes der heiligen 
Ch. T. A. B.f. 61ff. 
2) Mohr I1U, S. 425 u. 427, 
3) 1. c., S. 429. 
4) Neerol. Cur. ad 28. Jan.
	        

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