Volltext: Geschichte des Bistums Chur

374 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 
den Eid zu leisten, dies halten zu wollen. *) Darauf übergeben die 
genannten Herzoge am nämlichen Tage dem Bischofe die Feste und 
entbinden ihn der Verpflichtungen, welche er gegenüber ihrem Vor- 
fahren dem Markgrafen Ludwig eingegangen hatte. Sie versprechen, 
den Bischof bei der Burg, und was zu derselben gehört, zu sc<hirmen.*?) 
Zwei Tage nachher urkunden die Herzoge, daß sie als Grafen von 
Tirol das Schenkenamt des Bistum3 Chur von Bischof Petrus 
empfangen haben. Gleichen Tages verlieh ihnen der Bischof alle 
<hurerischen Lehen in der Grafschaft Tirol, die schon ihr Bruder 
inne hatte. *) 
Ueber da3 Verhältnis des Bischofs Peter zu den Vögten von 
Matsc< ist nichts weiteres bekannt, als daß er dem Ulrich v. Matsch 
am 10. Januar 1367 zu Burgeis seine vom Bistum empfangenen 
Lehen bestätigte, nämlich das Territorium von Bormiv und Po3- 
<hiavo, die Vogtei über die Besizungen der Kirche von Chur jenseits 
der Berge, die Hälfte von Churburg und 2 Höfe. *) 
Int Jahre 1360 traten Albrecht der ältere und der jüngere 
von Werdenberg die Feste Greifenstein, welche ein Lehen des 
Hochstiftes Chur war, mit Kirchensaß, Leuten und Gericht an die v. 
Matsc< ab, und Bischof Peter genehmigte dies. *) - 
Dem Peter von Schlander3berg verlieh der Bischof am 
4. Oktober 1357 den Zehnten zu Mals. *) 
Wegen der Feste Trimmis, Leut und Gut, und was dazu 
gehört, hatten sich zwischen Bischof Peter und Heinrich von Siegburg 
Anstände ergeben, welche allerlei Ungelegenheiten und sogar Tod- 
schläge im Gefolge hatten. Zuletzt (1. Sept. 1364) kam e3 zu einem 
Vergleiche. Der v. Siegburg erhielt für sich und alle seine Freunde, 
die sich seiner Sache angenommen, Verzeihung. Ausgenommen sind 
die vorgefommenen Totschläge, bezüglich deren ein eigenes Abkomm- 
ni38 'zu treffen ist. Bis zum vollständigen Austrag der Sache soll 
jeder Teil die Freunde de3 andern meiden. ") 
Heftige Schwierigkeiten scheinen zwischen dem Bischofe und 
denen v. Marmels8 bestanden zu haben. Die Vereinbarung zwischen 
1) Mohr, III, S. 197. 
2) Mohr, II11, S. 199. 
3) Mohr, I11l, S. 200. Bergmann, „Ueber die Münzen Graubündens“. 
4) Mohr, 111, S. 201. 
8) Ch. T. As B. f. 90. 
s) Jäger, Regesten, S. 349. 
7; Ch. T. A. B. f. 56b. Thommen, l. c. S. 485.
	        

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