374 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen.
den Eid zu leisten, dies halten zu wollen. *) Darauf übergeben die
genannten Herzoge am nämlichen Tage dem Bischofe die Feste und
entbinden ihn der Verpflichtungen, welche er gegenüber ihrem Vor-
fahren dem Markgrafen Ludwig eingegangen hatte. Sie versprechen,
den Bischof bei der Burg, und was zu derselben gehört, zu sc<hirmen.*?)
Zwei Tage nachher urkunden die Herzoge, daß sie als Grafen von
Tirol das Schenkenamt des Bistum3 Chur von Bischof Petrus
empfangen haben. Gleichen Tages verlieh ihnen der Bischof alle
<hurerischen Lehen in der Grafschaft Tirol, die schon ihr Bruder
inne hatte. *)
Ueber da3 Verhältnis des Bischofs Peter zu den Vögten von
Matsc< ist nichts weiteres bekannt, als daß er dem Ulrich v. Matsch
am 10. Januar 1367 zu Burgeis seine vom Bistum empfangenen
Lehen bestätigte, nämlich das Territorium von Bormiv und Po3-
<hiavo, die Vogtei über die Besizungen der Kirche von Chur jenseits
der Berge, die Hälfte von Churburg und 2 Höfe. *)
Int Jahre 1360 traten Albrecht der ältere und der jüngere
von Werdenberg die Feste Greifenstein, welche ein Lehen des
Hochstiftes Chur war, mit Kirchensaß, Leuten und Gericht an die v.
Matsc< ab, und Bischof Peter genehmigte dies. *) -
Dem Peter von Schlander3berg verlieh der Bischof am
4. Oktober 1357 den Zehnten zu Mals. *)
Wegen der Feste Trimmis, Leut und Gut, und was dazu
gehört, hatten sich zwischen Bischof Peter und Heinrich von Siegburg
Anstände ergeben, welche allerlei Ungelegenheiten und sogar Tod-
schläge im Gefolge hatten. Zuletzt (1. Sept. 1364) kam e3 zu einem
Vergleiche. Der v. Siegburg erhielt für sich und alle seine Freunde,
die sich seiner Sache angenommen, Verzeihung. Ausgenommen sind
die vorgefommenen Totschläge, bezüglich deren ein eigenes Abkomm-
ni38 'zu treffen ist. Bis zum vollständigen Austrag der Sache soll
jeder Teil die Freunde de3 andern meiden. ")
Heftige Schwierigkeiten scheinen zwischen dem Bischofe und
denen v. Marmels8 bestanden zu haben. Die Vereinbarung zwischen
1) Mohr, III, S. 197.
2) Mohr, II11, S. 199.
3) Mohr, I11l, S. 200. Bergmann, „Ueber die Münzen Graubündens“.
4) Mohr, 111, S. 201.
8) Ch. T. As B. f. 90.
s) Jäger, Regesten, S. 349.
7; Ch. T. A. B. f. 56b. Thommen, l. c. S. 485.