364 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen.
Ulrich starb in hohem Alter am 25. März 1355 bei Sargans,
versehen mit den hl. Sterbsakramenten. Seine irdische Hülle wurde
nach Chur gebracht und dort in der Domkirche beigesezt.
In dem Dingeschiedenen verlor die Diözese Chur einen au3ge-
zeichneten Oberhirten, der nach dem Tode selbst von denjenigen be-
weint wurde, welche ihn im Leben bekämpft hatten. Seine Sitten-
reinheit, seine Treue und Standhaftigkeit, seine gute und gerechte
Absicht bei allen Unternehmungen wurden von allen anerkannt. ?)
Besonders wohltätig hatte sich Bischof Ulrich dem Domstifte gegen-
über gezeigt. Das Churer Totenbuch spricht von den Guttaten,
welche er der Domkirche und den Kanonikern reichlich gespendet. 2)
Besonders hatte er bewirkt, daß dem Domkapitel vom hl. Stuhle die
Kir<e St. Valentin im Vintschgau inkorporiert wurde. *?) Aus
Dankbarkeit sezten die Kanoniker fest, daß jährlich sein Jahrtag mit
besonderer Feierlichkeit begangen werden solle. Derselbe wird noch
heutzutage gehalten.
Sowohl das Nekrologium als andere Quellen geben Ulrich den
Beinamen „von Lenzburg“. Die Ursache ist folgende: Der Bruder
des Bischofs, Meister Konrad Ribi, erhielt von den Herzogen von
Vesterreich das Amt eines Schultheißen der Stadt Lenzburg. Seit
dieser Zeit nannte sich die Familie gewöhnlich nicht mehr Ribi, son-
dern von Lenzburg.
Johann, der Sohn des erwähnten Konrad, widmete sich dem
geistlichen Stande und wurde Propst von Churwalden. Auf Bitten
deSselben gibt Bischof Ulrich am 20. Mai 1341 dem Gotte3hause
Churwalden die Investitur der Kirche Felsberg. *)
62. Petrus |. Gelyto (Jelito).
Petrus Gelyto erblickte zu Nieder-Jansdorf (Presnowec) bei
Landskron, drei Meilen von Leitomysl in Böhmen, 1330 da3 Licht
der Welt. Sein Vater besaß daselbst ein Bauerngut. *) Seine ersten
-) „Strenue 88 tenens“ (Albert, Argentin od, Matthias Neoburgens). „Cu-
Jus fidelitatem et animi constantiam adhuc illi deflent et deplorant, qui illi vi-
venti detrahebant, Omnia, que fecit et acceptavit, fecit bona, justa et recta in-
tentijone.“ Kat.
*) „beneficia, quo idem dom. Episcopus large contulit.“ Necrol. ad. 24.
Mart.
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4) Mohr 11, S. 342.
*) Bergmann, „Ueber die Münzen Graubündens. S. 6.