360 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Yl. v. Höwen.
Zoll in der Stadt Chur, einen Zoll an der Lufer oder Castelmur
und gibt ihm „alles weltliche Gericht und Sto> und Galgen“ im
erwähnten Gebiete, das Münzrecht und Maß und Gewicht, den
Wildbann und das Erz innert dem heutigen bündnerischen Rhein-
gebiet bis zum Ausfluß der Lanquart (mit Ausnahme des Lanquart-
tales) und endlich alle die freien Leute, welche im erwähnten Ge-
biete gesessen sind. *)
2. Er verbietet alle Zölle von der Lanquart bis zur Lufer mit
Ausnahme derjenigen zwei, welche dem Hochstifte gehören. Speziell
zurücgenommen wird die dem Grafen Friedrich von Toggenburg
gegebene Erlaubnis, zu Straßberg (Malix) oder Lenz einen Zoll zu
erheben.
3. Er bestätigt dem Bischofe die Pfandschaft der ReichSvogtei
zu Chur und bestimmt, daß wenn er oder sein Nachfolger dieselbe
lösen wollen, sie noch weitere 300 Mark als die ursprüngliche Summe
betrug, zu bezahlen haben.
4. Er schenft dem Bischofe das Umgeld in der Stadt Chur.
5. Er bestätigt dem Bischofe den Besitz von Cläven.
Mit Urkunden wäre also Bischof Ulrich reichlich ausgestattet
gewesen, hätte er nur auch alle niedergeschriebenen Rechte wirklich
erlangen und behaupten können.
Mehrere Jahre hindurch wurde er vom Markgrafen nicht mehr
belästigt, die Stellung zur Haft wurde nicht gefordert. Immer mehr
schloß sich der Bischof dem Hause Oesterreich an, eine Freundschaft,
die ihn auch in die Kämpfe mit der aufstrebenden Eidgenossen-
sc<aft verwickelte. Zug und Glarus hatten sich den Eidgenossen
angeschlossen. Nun raffte sich Herzog Albrecht von Oesterreich auf
und zog mit einem gewaltigen Heere vor Zürich, um diese Stadt
und dann die Eidgenossenschaft zu demütigen. Auch Bischof Ulrich
sc<loß sich seinem Zuge an. ?) Zürich wurde belagert, nach längeren
Kämpfen aber schloß man unter Vermittlung des Markgrafen von
Brandenburg Frieden. Zug und Glarus mußten wieder österreichisch
werden, die Eidgenossen sollten sich nicht mehr mit Städten und
Ländern des HDerzog3 verbinden.
Da3 war ein harter Schlag für die Eidgenossenschaft, allein
bald erstarkte dieselbe wieder. Bern schloß mit ihr einen ewigen
Bund. Herzog Albrecht beschuldigte die Eidgenossen, daß sie den
1) Vergl. Planta, Feudalzeit S. 67.
2) Liebenau, l. c. S. 13.