328 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich V1. v. Höwen.
Vom Antritte seines Amtes an bis zum Derbste 1310 treffen
wir zahlreiche Urkunden dieses Bischofs. Zunächst sind es ver-
jchiedene Käufe, Verkäufe und Tauschverträge, die er abschließt und
Lehenverleihungen, die er vornimmt. Sie zeigen, daß er eifrig be-
müht war, die Verhältnisse des Hochstiftes zu ordnen, dessen
Wohlstand zu fördern und zu sichern. Um die Leser nicht zu
ermüden, fünnen wir auf die einzelnen nicht eingehen, *) sondern
erwähnen nur das folgende: Die Feste Flums war dem Ritter
Ulrich v. Flums für 200 Mark verpfändet. Der Bischof schloß mit
demselben am 20. März 1303 zu Chur einen Vertrag, gemäß
welchem die Feste wieder in den Besiz des Bistum8 überging. Bis
zur Bezahlung der Pfandsumme stellte der Bischof Bürgen. ?) Am
11. April gl. I. löste er die verpfändete Feste von Remüs gegen 50
Mark wieder ein. ?) Mit den Vögten Ulrich und Egino von Matsch
jc<lvß Bischof Siegfried den 18. Oktober 1301 einen Vertrag wegen
Ginfünften und Gütern zu Ardez und Tarasp. *)
Sehr wichtige Anstände waren mit den beiden Freiherren
Iohann und Donat v. Vaz vorhanden. Siegfried einigte sich
mit denselben auf ein Schied8gericht. Dasselbe urteilte am 19.
März 1299 folgendes *?): Johann v. Baz hat den Bau auf Neu-
Aspermont, weil dem Vertrage von 1284 zuwider, abzubrechen, die
Burg Weinegg als Lehen des Bistums anzuerfennen und auf seine
Ansprüche bezüglich Alt-Aspermont zu verzichten. Das dem Bischofe
weggenommene Vieh hat er zurückzustellen und für den Schaden
Ersaß zu leisten. Die Entscheidung der Frage wegen der Feste
Haldenstein, dem abgebrochenen Turm deren v. Vaz in Chur und
dem neuaufgebauten Turm des Bistums ob dem Tor daselbst wird
verschoben. Diesen Schiedsspruch bestätigte König Albrecht am 28.
März 1299. *)
Ueber Bormiv hatten die Bischöfe von Chur von altersher die
Territorialherrlichkeit besessen. Allein e8 war der Stadt Como im
Jahre 1205 gelungen, Bormiv sich zu unterwerfen. Unter Bischof
') Sie finden sich bei Mohr, Bd. I1.
B.A.
5.5. M.
“) Mohr 11, S. 170.
5) 1. c. S. 145. Schiedsrichter waren Konrad, Propst zu St. Zohann
in Konstanz, Marquart v. Schellenberg, Albrecht und Ulrich v. Klingen-
berg und Zohann v. Bodmann.
" Mohr 11, S. 145.