Von Bischof Siegfried v- Gelnhausen bis Heinrich Yl. v. Höwen. 327
Stadt Chur von Donat und Johann v. Vaz gegen die Erlegung des
Pfandschillings von 300 Mark an sich zu bringen. *) Siegfried und
jeine Nachfolger sollten im Besiße der Reich5vvgtei bleiben, bis
der König oder dessen Nachfolger die 300 Mark zurückbezahlen
würden. Leßteres geschah niemals und die Vogtei blieb daher beim
Bistum, bis sie nach fast 200 Jahren an die Stadt selbst überging.
Durch diese Reich3vogtei erhielten die Bischöfe zu ihrer Immunitäts-
gerichtSbarfeit auch noch die gräfliche, hohe Judikatur in der Churer
Cent (Chur und Umgebung) über die GotteShaus- und andere Derr-
schaftsleute, sowie über die ansässigen Freien. König Albrecht ging
noch weiter und bewilligte am 8. Juli 1300 zu Mainz dem Bischofe
Siegfried den Bezug des Wein-
umgelde3s in der Stadt Chur,
das faktisch allerdings schon von
den Vorgängern erhoben worden
war. ?) Als der König 1302
in Zürich weilte, begab sich auch
Siegfried dahin und erhielt einen
neuen Beweis des königlichen
Wohlwollens, nämlich die Be-
günstigung, daß die Vogtei in
Chur vom Reiche nur gegen 400
Mark eingelöst werden dürfe. *)
In Gegenwart des König,
der Königin Elisabeth, ihrer
Tochter und anderer hohen Per-
sönlichkeiten konsekrierte Bischof
Siegfried am 26. Juni 1306 = DE .,
den Hochaltar der Pfarrfirche zu Sicgel des Bischofs Siegfried.
Friberg. *)
Die Strenge, welche König Albrecht entfaltete, 39g ihm viele
Feinde zu und er wurde am 1. Mai 1308 zu Königsselden er-
mordet. In diese Zeit fällt die Gründung der schweizerischen Eid-
genossenschaft. Bischof Siegfried wird als Anhänger des Königs
wohl fein Freund derselben gewesen sein.
1) 1. c. S. 159. Die Reichsvogtei war von König Rudolf an Walter
IV. v. Vaz verpfändet worden.
2) Mohr 11, S. 163.
9) [. ce. S. 173.
4) Eichhorn, p. 101.