Von der ältesten Zeit bis zum fünften Jahrhundert.
Die Reliquien des Veiligen werden zuerst erwähnt von Bi-
sc<hof Viktor 11. im Jahre 821. Derselbe beklagt sich in einem
Schreiben an König Ludwig d. Fr. über die Gewalttaten und Räu-
bereien des Grafen Roderich und seines Genossen Herloin. Dabei
bemerkt er, daß nicht einmal der hochheilige Leib des hl. Bekenners
und Apostels Luzius unverschont geblieben sfei.?)
Einige Zeit waren diese Überreste verloren,?) wurden aber im
Jahr 1108 wieder entdeckt. Das alte Nekrologium von Chur ver-
zeichnet nämlich auf den 30. März die in genanntem Jahre statt-
gehabte Wiederauffindung des Leibes dieses Deiligen.*) Kurze Zeit
nach dieser Entdekung der kostbaren Reliquien des Gründers der
Kirche von Chur, etwa um das Jahr 1110, schrieb Papst Paschalis
II. an den Bischof Wido: „Daß der hl. Leib in der Mutterkirche
aufbewahrt werde, scheint mix angemessener.“*) Diese Stelle bezieht
sic wohl auf die wiedergefundenen Reliquien des hl. Luzius. Wie
es scheint, hatte es sich um eine Übertragung in die Domkirche
gehandelt, und war der Papst von Bischof Wido um seine Ansicht
vder seinen Entscheid angegangen worden. Wir haben aber bereits
oben gesehen, daß der hl. Leib in St. Luzi verblieb, und 1252 daselbst
eine neue Übertragung desselben statt fand. Im Jahre 1542, nach-
dem die Prämonstratenser das Kloster St. Luzius hatten verlassen
müssen, kamen die Paramente und der Kirc<enschaß an das Dom-
fapitel.?) Bei dieser Gelegenheit wurden wahrscheinlich auch die
Reliquien des heil. Luzius und der heil. Emerita in die Kathedral-
firche gebracht, wo sie noch jeht ruhen.
4. Der hl. Luzius erscheint seit dem Jahr 951*) als Mitpatron
der Domkirche St. Maria zu Chur.
5. In der Felsenhöhle am Mittenberge [Luziuslüchle], in
welcher der hl. Luzius gewohnt und von der aus er gepredigt haben
1) Nec etiam illud sacratissimum corpus beati Lucii confessoris nobis re-
Jiquerunt, qui ipgam eivitatem de diabolico errore ad cultum veri Dei predicando
convertit. Mohr 1, S. 27.
2) Die Kirche von St. Luzi scheint im 11. Jahrhundert ohne Klerus
gewejen zu jein.
8) „Jnventio Corporis S. Lucii regis et conf. anno incarn. M € VIIL“
Juvalt, Neerol. Cur. p. 31.
4) „Corpus Sacrum in matrice ecclesia esse, mihi videtur honestius.“
Briefsamml. den Bischof Wido betreffend, aus dem vatikanischen Archiv
abgedruckt im N. Archiv f. ältere deutsc<e Geschichtsk. Bd. 11l. H. 1.
s) Archiv St. Luzi.
s) Mohr, I. N. 48.
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