Von Bischöf Konrad 1. bis Berthold 11.
Gerechtigkeiten und sogar Grafschaften zu Lehen. =- Als Fürst hatte
der Bischof zahlreiche Dienstleute, mit deren Amt meistens ein
Lehen verbunden war. Zu diesen Ministerialen gehörten:
Die Inhaber von höheren Hof- oder von Ehrenämtern, näm-
lich der Hofmeister vder Marschall, der Kämmerer, der Mundschenk,
der Truchseß. Diese Aemter wurden hervorragenden Adeligen, oft
sogar Mitgliedern des eigentlichen hohen Adels verliehen. Sie
hatten ihr Amt nur bei bestimmten Festlichkeiten auSzurben. Dazu
kamen untergeordnete Hof- und Hausbeamte: In Chur der Schwert-
vorträger, der Jäger, der Falkner, der Küchenmeister, der Pförtner,
der Schmid, der Pfister, in Fürstenau der Baumeister, der Fleischer,
der Marschall, der Küfer, der Mundschenk, der Kämmerer, der
Gärtner, der Pfister, in Fürstenburg der Küchenmeister, der Schenk,
der Pfister, der Koch, der Küfer, der Feuermacher. Diese Aemter
wurden von Leibeigenen versehen, welche mit Gefällen und Grund-
stücken ausgestattet wurden. Teils mit der Verwaltung, teils mit
der AuSübung der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Herrschaften und
Döfen waren die Vögte, Ammänner, Vizdume und Mayer betraut.
Ferner zählte das Hochstift manche zum ritterlichen Kriegsdienst ver-
pflichtete Ministerialen, von denen einige zum regelmäßigen Gefolge
des Bischofs gehörten.
Den größeren Teil des Grundbesites gab der Bischof seinen
Dienstmannen oder freien Vasallen zu Lehen Seinem eigentlichen
Wesen nach zeigt das Lehen Verwandtschaft mit dem Zinsgute. Wie
dieses von seinem Eigentümer einem dritten zur Nutnießung gegen
Entgelt überwiesen wurde, so war auch das Lehen eine vom Herrn
an den Belehnten gegen Entgelt überlassene Nußung, .nur bestand
hier das Entgelt nicht allein in einer Abgabe, sondern vorzüglich im
persönlichen, ehrenhaften Dienste des Lehen5mannes. Das Wesen
des Lehen3 beruht in der Vasallität, in der Mannschaft, d. h. beim
Eingehen des Lehensverbandes entstand zwischen dem Lehensherrn
und Lehen5manne ein gegenseitiges Treuverhältni8. Der Feudali8mus
war eine Kette der Unterordnung, welche alle Klassen der Be-
völferung umschlang. Oberster Lehensherr war der König, er ver-
lieh den Herzogen und Grafen mit der Fahnenlanze, den Bischöfen
und Aebten mit dem Scepter ihre Amtslehen. Diese Reich3vasallen
hatten wieder ihre adeligen Lehenträger, und diese belehnten wieder
ihre Leute mit Gütern, Besizungen und Rechten. Dev Besiker eines
Kriegslehens oder Rittergutes hatte in der Regel hörige. Leute in
größerer oder geringerer Zahl, Hof und Ding unter sich und vollzog
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