Der hl. Luzius. "m
Kloster8 St. Luzius. Einen Propst dieses Namens am Domstifte
gab es zu jener Zeit nicht. Der Sarg gehörte also ursprünglich der
Kirche St. Luzius an.
b. Ausdrücklich wird die Kirche St. Luzius als Aufbewahr-
ungsvort genannter Reliquien bezeichnet in folgenden Urkunden :
a. In der Bulle Pius 11. vom Jahre 1459, worin dem Abte
des Klosters der Gebrauch der Pontifikalien gestattet wird. Nach
dieser Bulle befanden sich auch die Gebeine der hl. Emerita in St.
Luzi. *)
b. In einer Bulle desselben Papstes vom Jahre 1462.
c. In einer Ablaßverleihung des Bischofs Ortlieb von Chur
im Jahre 1458.2)
d. In einem Schreiben des Abtes von St. Luzi um milde
Beiträge für die Klosterkirche vom 21. Oktober 1511. In demselben
heißt es: „Und demnach der Humelfürst Sant Lucy auch Sancta
Emerita sin schwester liplich bi uns in unserm Gotzhus ruwend und
erheppt sind.“*)
Diese Angaben stammen allerdings aus später Zeit. Da aber
aus denselben hervorgeht, daß im Mittelalter die Reliquien des
LandeSapystels hier aufbewahrt wurden, so läßt sich mit vollster Si-
<herheit annehmen, daß auch hier das ursprüngliche Grab desselben
war. Wäre die Kathedrale einmal im Besitze der Überreste gewesen,
jv hätten Bischof und Domgeistlichkeit gewiß nie mehr die Über-
tragung nach St. Luzi zugegeben.
In der Nähe von St. Luzi, ungefähr an der Stelle, wo jekt
die Kantonsschule steht, fand man beim Baue der letztern römische
Überreste, insbesondere einen römischen Mosaikboden. Es stand also
hier ein römisches Gebäude, wohl eine Villa, denn für eine solche
eignete sich der sonnige Bergabhang vortrefflich. In dem Garten oder
Weinberge dieser Besigzung wurde nun, allem Anscheine nach, von
dem <ristlichen Besizer, bei welchem der Heilige vielleicht gastliche
Aufnahme gefunden, dem hl. Luzius und seiner Schwester Emerita
die Grabstätte bereitet. Es war das ganz der Sitte entsprechend,
wie sie bei den Christen der ersten Jahrhunderte in Rom und ander-
wärts in Übung war.
I) 1. c. S. 4. In der Bulle von 1459 heißt e8: „in quo (monasterio),
ub asSeritis, Sancti Luci ConfesSoris, qui rex fuit, et Emerite virginis et-mar-
tyris, ejusdem Sancti gororis, corpora requiescunt.“
?) Eichhorn, Episo. Cur. Cod, prob. CXXI.
8) Mayer, St. Luzi. S. 4.
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