Von Bischof Konrad 1. bis Berthold Il.
hatte er die Aufsicht über die Stiftsgeistlichkeit im Chore, bei ihm
mußten die Kanoniker, welche am Besuche des Gottesdienstes gehin-
vert waren, die Erlaubnis nachsuchen. Auch vertrat er das Kapitel
gegenüber dem Propste, berief und leitete die Kapitel5versammlungen.
Später erhielt er die finanzielle Verwaltung, nachdem diese dem
Dompropste entzogen war. Der Dompropst hatte schließlich nur noch
den Vorrang, während die Leitung des Kapitels fast ganz auf den
Dekan überging. Der erste Dekan, welcher urkundlich erwähnt wird,
ist Viktor, ) welcher am 12. Sept. 1063 starb. ?) Die Wahl des De-
fans stand stet3 dem gesamten Kapitel zu, der Bischof hatte das
Bestätigungsrecht, wie das noch jeht der Fall ist. 3) E53 stand dem
Bischofe frei, den Dekan mit seiner Vertretung im Chor zu beauf-
tragen, für die ihm zusallende Woche. Dafür soll der Dekan während
dieser Woche des Bischofs Pfründe und andere dem Kapitel bekannte
Rechte genießen. *) Der Bischof hatte aljo auch Verpflichtungen für
ven Chordienst und bezog dafür ein Einfommen. Für die Woche
nun, in welcher es Sache des Bischofs gewesen wäre, das Konvent-
amt zu halten, beim Chorgebete anzustimmen usw., konnte er sich
durch den Domdekan vertreten lassen. Für die übrige Zeit wird der
Bischof, wenn er nicht selbst gegenwärtig war, einen andern Kleriker mit
der Stellvertretung beauftragt haben.
Das Amt des Scholastiku2, des Vorstehers der Domschule, war
bis zum 11. Jahrhundert ein widerrufliches und wurde erstspäter ein
ständiges, das nun auch mit einem Vorrange verbunden wurde. Vom
12. Jahrhundert an stand ihm als Gehilfe der rector Schola vder ma-
gister disciplina zur Seite. Mit dem Aufblühen der Universitäten sank
das Amt de3 Scholastikus zu einer Würde ohne eigentlichen Wirkungs5-
freis herab. In Chur war der Scholastiku5 noch im 15. Jahrhundert ver-
pflichtet, entweder selbst, oder durch einen Stellvertreter die Schule
zu leiten. Er hatte nach dem Dekan die erste Stimme im Kapitel,
wurde vom Kapitel gewählt und durch den Bischof bestätigt. *) Der
erste Scholastifus von Chur, welcher urkundlich erwähnt wird, ist
Egino, der am 6. Mai 1173 starb. Z)
1) Necrol. Cur. 12. September.
2?) Mohr 1, S. 393.
3) Buch der Aemter bei Muoth, S- 19.
2) Zo der Aemter l. c. S. 19.
1.0
5 Neerol. Cur. 6. Mali.
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