Von Bischof Konrad 1. bis Berthold 11. 39
Enticheid kennen wir nicht, doch geht aus den späteren Handlungen
des Papstes hervor, daß dieser Volkard als Bischof anerkannte.
Der Streit, welchen Volkard gegen Konrad führte, verursachte
viele AusSlagen; Volkfard mußte deShalb von Hartwig v. Matsch
300 Mark Silber entlehnen und dafür das Münsterthal verpfänden. ')
Die Gegensäße zwischen Friedrich U. und dem päpstlichen Stuhle
bestanden fort, ja verschärften sich noch, sowohl unter dem biSherigen
Papste Gregor IX. als unter dessen Nachfolger Innozenz 1V.
Bischof Volkard blieb auf Seite Friedrich 1. Ev erhielt von
diesem auch eine Summe Geldes, um weitere Anhänger zu gewinnen.
Der päpstliche Legat, Bischof Philipp Fontana von Ferrara belegte
ihn de3halb mit der Exkommunikation und Suspension, und Inno-
zenz IV. forderte ihn am 18. April 1247 unter Androhung der Ab-
jezung auf, vor ihm zu erscheinen. ?) Volkard sandte zum Papste
einen Vertreter, welcher versprach, daß der Bischof sich fügen wolle.
Innozenz IV. verlangte aber, es solle Volkard in die Hände des
Bischofs von Konstanz Bürgschaft leisten, daß er sich von Friedrich Ul.
loSsagen und den päpstlichen Befehlen gehorchen wolle. BWolkard
weigerte sich dessen. Nun befahl ihm der Papst am 18. April 1248,
dem Bischofe von Konstanz alle Burgen des BisStums zu übergeben
und bis zum Pfingstfeste (7. Juni) vor dem Papste zu erscheinen.
Tue er dies nicht, so werde dieser zur Absezung schreiten. Das
Domkapitel soll auf den gleichen Termin eine Abordnung zum Papste
schifen zur Bestimmung eines Nachfolgers, falls der Bischof nicht
gehor<e. Dies wurde von Innozenz 1V. allen Erzbischöfen, Bi-
schöfen und Aebten in Deutschland mitgeteilt. ?) Im vatikanischen
Archiv befindet sich das Konzept eines Breve vom 13. Oktober 1248,
in welchem Innozenz IV. erklärt, daß Bischof BVolkard resigniert
habe. Zu dessen Nachfolger wird der Abt von St. Gallen ernannt
und demselben erlaubt, die Abtei St. Gallen beizubehalten. *) Ob
2) Dat. Münster, 7. Sept. 1239. Da3 Anleihen macht Volkard „quia
gravibus et indebitis (? ) vexati (Sumus) ab adversariis nostris justiti?x nosStrae
opponentibus.“ Ladurner 1, S. 297.
?) Acta Pont. Helv. I, p. 202,
8) 1. €. p- 290.
4) [. c. p. 303. Mit der Ausführung wird kr. Henricus, Ord, Pred,,
poenitentiarius Apostolicus beauftragt. (E38 scheint, daß dieser Heinrich mit
dem Bischofe Heinrich v. Montfort identisch ist. Eubel, Alierarch. Cath. med.
vi, p. 227. Bergl. auch: Berger, Les registres d'Jnnocent IV. Dr. Butler,
Abt Berchthold v. Falkenstein. St. Gallen. 1894.
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins8, Neue Folge XI1l, S. 149
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