Volltext: Geschichte des Bistums Chur

20 Von Bischof Konrad 1. bis Berthold Il. 
worden war, und auf dem viele deutsche Prälaten erschienen. Fried- 
rich Il. erklärte auf dieser Versammlung die Lombarden in die 
ReichSacht nnd erließ verschiedene Geseze. InsSbesondere verkündete 
er hier das berühmte Edikt gegen die Autonomie der bischöflichen 
Städte, welche nun wieder vollständig unter die Herrschaft der Bi- 
jIchöfe zurückgeführt werden sollten. ') 
In tragischer Weise schloß das Leben Bischof Bertholds. Er 
wurde am 25. August 1233 in seinem Schlosje Reams ermor- 
det. Ueber die Motive dieses Verbrechens sind wir nicht unter- 
richtet, sicher ist nur, daß mehrere an dem Morde teilgenommen 
haben, und daß also eine eigentliche Verschwörung gegen den Bischof 
bestanden haben muß. Die bisherige Annahme, daß Rudolf von 
Greifenstein die Tat allein vollführt habe, ist, wie aus dem folgenden 
hervorgeht, unrichtig; er war nur einer der Mithelfer. Die Mörder 
(interfectores) wandten sich an den hl. Stuhl zu Rom um Abso- 
lution und HeilSrat. Der Papst erteilte ihnen die LoSsprechung 
unter der Bedingung, daß sie sich zum Kampfe gegen die Ungläubigen 
ins hl. Land begeben. Allein sie zögerten mit der Ausführung, da- 
her beauftragt Baypst Gregor IX. am 28. Juli 1235 den Bischof von 
Como, von den Bischofsmördern einen Eid zu verlangen, daß sie sich 
dem nächsten Zuge nach Palästina anschließen und von dort nicht 
ohne spezielle Erlaubnis des hl. Stuhles zurückkehren wollen. Wei- 
gern sie sich, diesen Eid zu leisten und denselben zu erfüllen, jv joll 
der Bischof von Como feierlich die Exkommunikation gegen sie ver- 
fünden. In diesem Falle sollen die Orte, wv sie sich aufhalten, in- 
terdiziert sein. Empfängt einer derselben in Tode8gefahr die Ab- 
solution, so ist ihm, falls er stirbt, doch das kirchliche Begräbnis zu 
verweigern, wird er aber gesund und will er sich dem Urteile des 
hl. Stuhles nicht fügen, sv fällt ex in die Exkommunikation zurück. 
Die Verbrecher und ihre Nachkommen sollen für unfähig erklärt wer- 
den, geistliche Würden oder Aemter zu bekleiden, sowie kir<liche 
Benefizien oder Lehen zu empfangen. Wer die Täter ausnimmt, ist 
den firchlihen Zensuren verfallen. Sie dürfen nie mehr in ihre 
Heimat zurückfehren und sollen nie mehr in den Besitz ihrer Güter 
gelangen. 
Der Papst erwartet, daß der Bischof diesen Auftrag strikte aus- 
führen werde, denn es sei dem hl. Stuhle sehr daran gelegen, daß 
diese Freveltat nicht ungestraft bleibe und so zum bösen Beispiele 
1) Eichhorn, p. 89. Hefele, Y, S. 992. 
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