Von Bischof Konrad 1. bis Berthold Il.
den erwähnten Kauf als die Schenkung an die Domherren ließ er
durch Papst Innozenz 11. 1139 bestätigen.)
Im Jahre 1140 nahm Bischof Konrad an einem Provinzial-
fonzil zu Mainz Anteil, welches Erzbischof Adalbert 11. berufen
hatte.?) Ferner erscheint er als Zeuge in einem Diplome, welches
Kaiser Lothar am 8. November 1133 zu Basel für das Kloster
Interlaken ausstellte.?) Wie sein Vorgänger hielt sich auch Bischof
Konrad öfters und längere Zeit im Kloster Peters8hausen bei
Konstanz auf. Einmal übergab er dort sein Geld zur Aufbewahrung
Da wurden die Türen des Behälters erbrochen und das Geld ge-
stohlen. Dies bewirkte große Aufregung im Kloster und der Abt
ließ eine strenge Untersuchung vornehmen. Nun stellte sich ein
junger Schmied, übergab das Geld und behauptete, daß er es ge-
nommen habe. Allein es ergab sich, daß das Geld ihm vom Diebe
übergeben worden war, und er von demselben veranlaßt wurde, zu
jagen, daß er selbst den Diebstahl begangen. Entrüstet hierüber
züchtigten die Mönche den Schmied. Bischof und Abt verließen in
großer Mißstimmung das Kloster und kehrten erst nach einigen Tagen
wieder zurü&t. Im Verdachte des Diebstahls stand der Prior, der
deShalb aus dem Kloster verjagt wurde.*)
Von den Pontifikalhandlungen dieses Bischofs ist fol-
gendes befannt:
Konrad weihte am 30. November 1130 mit vier andern
Bischöfen die Hauptkirche von Lorsch,*) am 7. Juli 1131 die Kloster-
kirche zu Schuls im Engadin, welche abgebrannt und wieder auf-
gebaut worden war,*) im gleichen Jahre die Kirche St. Zeno unter
Marienberg, ") am 16. November 1136 den Altar des hl. Petrus
im Kloster PeterShausen *) und am 16. Oktober 1140 die Kirche St.
Valentin in Graun (Vintschgau).*)
1) Mohr, 1, S. 165.
?) Eichhorn p. 76.
8) Mohr, 1, S. 160.
*) Casus mon. Petrihus. M. G. Seript. XX, p. 679.
*) Ladewig, Reg. Episcop. Constant. Nr. 769.
8) „In honorem SS. Trinitatis, S. Marip? Dei genitrieis, S. Crucis et S.
Bartholomai Apostoli, eujus dens conditus est in altari Apostolorum.“ Goswin-
Schwitzer. S. 52.
7) 1. c. S. 100. Die dort angegebene Zahrzahl MCXI kann offenbar
nicht richtig sein.
- *) Eichhorn p. 76.
*) Go8win, S. 233.
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