Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido. 3
gerade bei diejem Geschlechte den Taufnahmen Gerold. Bei dieser
Annahme ließe sich sehr leicht erklären, warum man seit dem 15.
bis 16. Jahrhundert den hl. Gerold für einen Sachsenherzog aus-
gab. Man verwechselte eben in dem Bestreben dem hl. Gerold eine
höhere Abstammung und höhern Rang zuzuschreiben die sonst un-
bekannten Vorfahren der Freiherren von Sax mit dem mächtigen
Verzvgsgeschlechte in Sachsen.“
4. Die Stände.
„Das Lehen, der FeudaliSmus wurde das Mittel, die Stände
einander unterzuordnen und jene Hierarchie von Gewalten zu schaffen,
welche eine einheitliche Zentralgewalt teilweise ersehte. Es3 ist eine
tief ins Volksleben hinabreichende Kette, die Hoch und Nieder, Frei
und Unfrei umfaßte. Unter dem Könige standen die Herzoge und
Bischöfe, darunter Grafen und Äbte, ferner Edelherren und Groß-
grundherren, endlich Vögte, Schultheißen und Dienstmannen mit
Rittergütern. Die freien Stände bildeten die obere Schichte der
Bevölkerung, während die breite untere Schichte fast aus lauter un-
freien Elementen sich zusammenseßte und mit geringen AuSnahmen
die bürgerliche und gewerbliche Bevölkerung umfaßte. Auch diese
Bevölkerung wurde in dasselbe Lehenssystem eingefügt, und wie sich
der König, Herzog und Graf als Träger der staatlichen Aufgaben
und Rechte, als Schuß- und Schirmherr zu den Ritterbürtigen ver-
hielt, jo hatte der Freiherr und Ritter seinen schuß- und grund-
hörigen Untertanen, die gleichsam seine Aftervasallen waren, den
Staat hinsichtlich der Polizei, niederen Gericht3barkeit und Frieden3-
jchußes zu vertreten.“ *)
- Der Sachsen- und Schwabenspiegel unterscheidet strenge vier
Stände: zu oberst stehen die „Edellude“. Die „Edellude“ des
Sachsenspiegel3, die Semper- oder Hüchstfreien, die Fürsten, hatten
die vier höchsten Heerschilde inne: den exsten Heerschild hat der
König, den zweiten haben die geistlichen Fürsten, weil sie nur des
Königs Dienstmannen sind, den dritten die weltlichen Fürsten,
die ihrer Würde unbeschadet, der Bischöfe Lehensleute sein konnten.
Den vierten Schild haben die freien Besizer eines immunen
adeligen Gutes, die Lehensleute der Fürsten, Edel- oder Freiherren.
„Die Edel- oder Freiherren waren die Nachfolger des früh-
mittelalterlichen Hervenstandes und erhielten, zumeist wohl erst Anfang
!) Dr. G. Grupp, Kulturgesch. des Mittelalter8, 11, S. 122, 123.
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