Die Römer. ?
der römischen Bürger. Später hörte diese NamenSunterscheidung
jedoch auf. Die Provinzialstadtgemeinden waren der Stadt Rom
nachgebildet. Der Stadtrat hieß Senatus, später curia, die Rats3-
mitglieder nannte man decuriones, später curiales. Ursprünglich
hatten Nichtrömer feinen Anteil an den Gemeinderechten, Caracalla
aber erteilte den Provinzialen das römische Bürgerrecht, infolge
dessen sie als vollberechtigte Glieder in die Gemeinde eintraten. Zu
jeder Stadt gehörte ein gewisser Landbezirk, dessen Einwohner zur
Gemeinde gerechnet wurden. Auch Rat5männer konnten in diejem
Kreise auf dem Lande wohnen. Der Bezirk des Municipinm war
in mehrere Gaue (regiones, pagi) eingeteilt.
Wie verhielt es sich nun mit Chur in römischer Zeit? Hatten
schon die ursprünglichen LandeSeinwohner die Wichtigkeit dieses Platzes
erfannt, jo würdigten die Strategen Roms dieselbe um sv mehr. Sie
errichteten an der Stelle der biSherigen rätischen Burg ein regelmä-
Biges Kastell, dessen Umrisse noch heutzutage in die Augen fallen.*)
Dasjelbe bildete hier ausnahmsSweise ein Dreieck, hatte aber vier
Türme. Einer der
' +S SCELOSZVÜHYE
) „Alle Autoren
juchen da3 Rüömer-
fastell im sog. Hofe,
wo jezt der Dom
und der Siß de38
Bischofes sich er-
beben, und faum
dürfte sich in der
Gegend ein geeig-
neterer Plaß nam-
hast machen lassen.“
Die Beweise für
diese Annahme
sind allerdings
mangelhaft und
eine genauere
archäologische Un-
tersuchung des
Hofes wäre sehr
wünschen3wert. |
Heierli, l ce. S3. €
Abbild. aus der Mitte des 17. Jahrh.