Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido.
in Tuberis in der Gewalt des Schismatifers war, hielt das Männer-
foster zu Gregor VII. und zu Bischof Ulrich.
In diese Zeit (1082) fällt auch die Gründung des Benediktiner-
stiftes Engelberg durc< Konrad von Seldenbüren.
Das Frauenstift Schännis wurde in dieser Periode zu einem
adeligen Damenstift. Die Mitglieder waren Kanvonissinnen nach der
vom hl. Augustin benannten, milden Regel.*) Kastvögte des Stiftes
waren zuerst die von Schännis und später die Grafen von Lenzburg,
beide wahrscheinlich Nachkommen des Grafen Hunsrid.*)
Graf Ulrich der Reiche von Lenzburg suchte seine Besizungen
und Rechte im Gaster und Umgebung zu einer selbstständigen Terri-
torialherrschaft zu gestalten. Offenbar durc< die Bemühungen des
Lenzburgers wurden die biSher zum Bistum Konstanz gehörigen
Orte Niederurnen und Bilten dem BiStum Chur und wahrscheinlich
auch der Grafschaft Unterrätien einverleibt. Ulrich von Lenzburg
erwirkte im Jahre 1045 für das Stift Schännis einen Immunitäts-
brief. Der König nimmt das Stift in Schuß, gestattet freie Wahl
der Äbtissin und verleiht dem Stifte ReichSunmittelbarkeit und
Exemption vom Grafengerichte. Das Stift wurde „fönigliches Kloster“
und der Graf als Kastvogt erhielt nun die hohe Gericht3barkeit über
die Gebiete, für welche das Stift niedere Jurisdiktion besaß.*) Seine
Herrschaft im Gaster gestaltete sich allmählig zur Grafschaft. Die
Lenzburger bedachten das Stift auch reichlich mit Schenkungen. In
diese Zeitperiode fällt wohl auch der Bau der Stistskirche, die zu
großem Teile noch jeht erhalten ist.
Von Cazis wissen wir aus dieser Zeit wenig. Im 9. Jahr-
hundert litt es viel durc< die Sarazenen, weShalb Otto 1. im Jahre
940 die Kirche in Schams für das Kloster bestimmte.*)
Ein anderes Frauenkloster bestand in MüStail bei Tiesen-
kastels (Wapitinis, Impedinis). Es wird bereits 926 erwähnt.*)
Von auswärtigen Stiften hatten in unserm Bistum Besitzungen :
Reichenau in Haldenstein, Trins, Tamins und Reichenau ;*) Ein-
siedeln in Gams, Grabs, Mels, Nüziders, Schaan und St. Gerold;
1) Als Kanonissinnen erscheinen sie 1045. Dr. Gubser, l. c. S. 344.
9 1 c. S. 357 ff.
3) Dr. Gubser, S. 360 und 370.
“) Eichhorn, p. 343.
5) Mohr, 1, S. 62.
s) G. Oeheim-Brandi, UU, S. 18 und 19.
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