177 Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido.
ferner die Kirchen zu Bludenz (St. Laurentius), Schams (St. Martin),
Pitasch (St. Martin) und Riein (St. Nazarius), in Räzün3-Bonaduz
(Beneduces, St. Georg) mit Zehnten und Gütern, sodann die Ka-
pelle St. Carpophorus in Trimmis mit Zehnten und Zubehörden.
Alle diese Kirchen lagen auf bisher königlichem Gebiete. Wie
wir gesehen, erhielt Bischof Hartbert schon früher die Kirchen von
Nenzingen und Sins. Lettere hatte bedeutende Besitzungen an
„Höfen, Aeckern, Wiesen, Weiden, Weingärten, Wäldern, Mühlen und
Alpen“.
Die Verzichtleistung des Königs auf diese Kirchen hatte einer-
seits zur Folge, daß der Bischof in Bezug auf die Verwaltung ihrer
Güter und Anstellung der Geistlichen bei denselben freie Hand be-
kam, anderseits floß ihm der Ueberschuß der Einfünfte zu. Der Er-
werb der genannten elf Kirchen war daher nicht gering anzuschlagen.
Dazu kam noch der Ort Rankweil mit Kirche und Zehnten.
In der Grafschaft Chur gehörten dem Bischofe alle biöher der
königlichen Kammer zugekfommenen fiskalischen Einkünfte, in8-
besondere die Schafweide- und Grundzinse.
Zur Vervollständigung der Territorialrechte des Bischofs in der
Cent Chur fügte Heinrich III. 1050 den Königsbann über die
Waldungen hinzu. Diese erstreckten sich zu Berg und Tal am
Vorderrhein vom Versamertobel zu beiden Seiten des Rheines bis
an die Einmündung der Lanquart und der Tamina. Im Königs-
bann über die Waldungen war auch das Jagdregal inbegriffen.
Der Bischof hatte mun die privilegierte Schiffahrt auf dem
Walensee und den Zoll in Walenstatt, die Schiffähre bei Schaan
und diejenige bei Mayenfeld, den Zoll bei der oberen Brücke an der
Lanquart, denjenigen in Chur, im Bergell (Vicosoprano) und in
Cläven. Damit war das gesamte Z ol l- und Abgabewesen vom
Walensee und oberen Rheintal bis an den Luwer, also innerhalb
des gesamten oberen Rätien, in der Hand des Bischofs vereinigt.
Der Alpenverfehr war zentralisiert.
Auch die Besißzungen reichten vom Walensee bis Chia-
venna. In Flums gehörte dem Bijchofe die Kirche mit Zubehörde,
ImmunitätsgerichtSbarkeit und Fischerei im Walensee und in der Seez, in
Zizers der Königshof, wohl mit dem angrenzenden Igis, und die
niedere Gerichtsbarkeit, in Lenz ein Herrenhof mit vielen Gütern,
ebenso in Tiefenkastels, Salux, Savognino und Tinzen, im Bergell
„die Gerichtsbarkfeit und volle gräfliche Gewalt nebst allem Zin5 von
Berg und Tal, Feldern und Wäldern, sowie das dortige Castell und
die zehntberechtigte Kirche.“
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