Von Bischof Hartbert bis Bischof Widv.
Im Jahre 1116 benedizierte Widoy den neugewählten Abt Ber-
thold von BeterShausen, *) mit dem er zeitlebens durch die innigste
Freundschaft verbunden blieb. Aus dem allem scheint hervorzugehen,
daß Wido förmlich mit der Administration des BiStums Kon-
jtanz betraut war.
Für die Divzese Augsburg hatte Wido eine peinliche und
schwierige Aufgabe zu übernehmen. Wie wir bereits gesehen, wär
er vom Papste als Richter in Sachen des Bischofs Hermann von
Augsburg bestellt worden. Gegen diesen mehrten sich die Klagen.
Außer der Investitur durch den Kaiser warf man ihm Simvonie, Kon-
fubinat und Verschleuderung der Kir<hengüter vor. Bischof Widv
begab sich nach Augsburg, untersuchte die Sache und fand die An-
flagen begründet. DeShalb exkommunizierte er den Hermann in
Gegenwart des Volkes. Dies berichtet er an den Papst und ersucht
um weitere Weisungen. Am 19. Januar 1118 antwortet Paschalis 11.,
Wido möge bezüglich des Bischofs von Augsburg nach Gutfinden
diejenigen Verfügungen (gänzliche Amtsentsezung ujw.) treffen,
welche ex vor Gott und den Menschen glaube verantworten zu
dürfen.
Die Angelegenheiten der eigenen Didzeje Chur werden in
der Korrespondenz zwischen Wido und Paschalis 11. selten berührt. Im
Jahre 1114 hatte sich ein Priester des BiStumS5 schwer verfehlt. Der
Papst verweist denselben zwar auf die Barmherzigkeit Gottes, befiehlt
aber dem Bischofe, ihm eine lebens3längliche Buße aufzuerlegen. Für
das Hochstift erhielt Wido vom Papste am 15. März 1116 die Be-
stätigung sämtlicher Rechte und Besikungen, besonders derjenigen in
Remüs, im Engadin, im Walgau und Domleschg. *)
Am 10. März 1114 übergab Kaiser Heinrich dem Bischofe vön
Basel die Abtei Pfäfers und erhielt dafür das Schloß Raboldstein
im Elsaß. Bischof Wido erscheint bei diesem Vertrage als Inter-
venient des Bischofs von Basel. ?) Am 12. März folgenden Jahres
hatte leßterer in Schaffhausen eine Unterredung mit dem Abt von
Pfäfers. Er lud zu derselben auch den Bischof Widv ein und ver-
jprach, sich dem Entscheide desselben zu fügen. *)
Später scheint Wido eine andere Stellung in dieser Frage ein-
genommen zu haben. Sicher ist, daß der Papst mit dem Handel
1) Cas. Mon. Petrihus. M. G, Seript. XX, p. 661-
2) Mohr, 1, S. 153.
8) Stumpf, 3106.
4) Neues Archiv VU, S. 206ff.
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