Von Bijc<of Hartbert bis Bischof Wido-. '
geziemender, daß der heilige Leib in der Mutterkirche aufbewahrt
werde. *)
Im August 1110 trat Heinrich V. seine Romfahrt an und ließ
dur< Abgesandte mit dem Papste wegen der Investitur und der
Krönung zum Kaijer sich ins Einvernehmen sezen. Wir wollen die
verschiedenen Stadien dieser langwierigen Verhandlungen nicht be-
rühren, jondern nur erwähnen, 'daß schließlich der König den Papst
gefangen nehmen und unerhörte Gewalttätigkeiten an ihm verüben ließ.
Paschalis sah sich in Rücksicht auf ein drohendes Schisma und die
Gefahr weiteren Blutvergießens, sowie wegen des harten Loses jv
vieler Leidens8gefährten und aus Sehnsucht nach der Freiheit ge-
zwungen, nachzugeben. Er gestattete die Investitur mit Stab
und Ring, wenn die Prälaten ohne alle Simonie, aber mit Zu-
stimmung des Königs gewählt würden. Darauf. wurde Heinrich am
13. April 1111 zum Kaiser gekrönt.
Derselbe hatte es auch zustande gebracht, daß jein verstorbener
Vater durc< den Papst vom Banne befreit wurde. Sogleich nach
jeiner Rückkehr ließ der Kaiser die Leiche Heinrichs IV., welche fünf
Jahre lang in einem steinernen Sarge unbestattet geblieben war, am
8. Angust 1111 mit großer Feierlichkeit in Speier beijezen. Wido
von Chur und andere Prälaten waren dabei gegenwärtig. Sie er-
jcheinen als Zeugen in einer Urkunde, welche der Kaiser am gleichen
Tage für das Maximinusstift in Trier ausstellte. Im Beisein der
gleichen Bischöfe führte Heinrich am Feste Maria Himmelfahrt den
Erzbischof Adalbert von Mainz in sein Amt ein.
In Rom und an vielen andern Orten machte sich eine hestige
Opposition gegen die Nachgiebigkeit des Papstes geltend. Mehrere
Synoden Frankreichs bezeichneten die Gestattung der Laieninvestitur
als „pravilegium nou privilegium“. Pasdalis dachte bereits an
Niederlegung seines Amtes. In Rom herrschte heftiger Streit zwi-
j<en den Gegnern und Anhängern des geschlossenen Vertrages. In
diese Zeit fallen wieder mehrere zwischen dem Papste und Bischof
Wido gewechselte Briefe. Ersterer schreibt (1111) an Wido über
„jenen Mitbruder und einige andere Nordländer“, welche jo jehr
Partei ergriffen und sich so sehr von ihm getrennt haben, daß sie für
ihn unerreichhar seien.“ ?) Mitte 1112 verwendet sich Wido wieder-
1) „Corpus Sacrum in matrice ecclesia esse, mihi videtur honestius.“
?) Ewald (Neues Archiv VU, S. 211) glaubt, es sei hier auf dänische
Vorgänge angespielt. Uns scheint viel wahrscheinlicher, daß unter dem
„Frater ille“ der Bischof von Konstanz, unter „quibusdam aliis, qui 8eptom-
trionalem plagam inhabitant“ andere Süddeutsche zu verstehen seien.
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