Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Hartbert bis Bischof Widvo. 97 
Chur verlas das apostolische Schreiben, durch welches befohlen wurde, 
daß alle Priester der Mainzer Kirchenprovinz entweder den Cölibat 
zu beobachten vder das priesterliche Amt aufzugeben haben. Diese 
Mitteilung erregte einen grenzenlosen Tumult. Die anwesenden 
Kleriker klagten über Gewalttätigkeit, gerieten in Wut, und sowohl 
der Erzbischof als. der päpstliche Legat, Bischof Heinrich, kamen in 
Lebensgefahr. Letterer mußte sich flüchten und kehrte auf jeinen 
Bischofssitz zurück. Doch hatte er so viel erreicht, daß in Zukunft nur 
solche zu Priestern ordiniert wurden, welche den Cölibat gewissenhaft 
zu halten versprachen. ) Der König, welcher im Juni an den Sachsen 
furchtbare Rache genommen hatte, war jezt voll Uebermut und jekte 
alle Rücksichten auf den Papst, auf die Rechte der Kirche und auf 
seine eigenen Zusagen bei Seite, vergab die geistlichen Stellen wieder 
nach Willkür um Geld, verbannte den Erzbischof von Magdeburg, 
den Bischof von Halberstadt usw. Ein Asterkonzil zu Worms 
kündigte am 24. Januar 1076 dem Papste den Gehorjam auf und 
erklärte ihn für abgesekt. ?) Auf der Fastensynode im Februar gl. 
I. belegte Gregor VII. den König mit dem Banne, entband seine 
Untertanen des Treueides und verbot den Umgang mit ihm. Ueber 
die Bischöfe, welche sich zu Werkzeugen desselben gemacht, verhängte 
er ebenfalls Zensuren. Auch Bischof Otto von Konstanz wurde jus- 
pendiert und exfommuniziert. 
Hierauf versammelten sich die deutschen Stände zu Tribur und 
waren schon im Begriffe, den König abzuseken, standen aber einst- 
weilen noch unter der Bedingung davon ab, daß er alle Exfommuni- 
zierten aus seinem Dienste und seiner Umgebung entferne und so 
lange sich der Regierung enthalte, bis der auf ihm lastende Bann 
gehoben sei. Heinrich IV. ergab sich in diese Bedingungen und reiste 
nach Italien, um vom Papste die Lossprechung zu erwirken. Nach- 
dem er drei Tage lang auf dem Schlosse Canossa im Bußgewande 
erschienen war und nicht nachließ, um Absolution zu flehen, und nach- 
dem die Markgräfin Mathilde, sowie andere Fürbitte zu seinen Gunsten 
eingelegt hatten, versprach ihm Bapst Gregor YI. die LoSssprechung, 
stellte aber die Bedingung, daß er sich gegen die Anklagen der Fürsten 
1) Harßbheim, Coneilia Germ. III, p. 172 seqg. Hefele, V, l. S. 45. Eich- 
horn, p. 65, 66. 
2) Guler behauptet, Bischof Heinrich von Chur sei auf diesem Kon- 
ziliabulum gegenwärtig gewesen, allein die Akten bezeugen das Gegenteil. 
S. Hefele, V, l. S. 57. Hienach ist auch Fetz S. 80 zu korrigieren. 
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