- Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido.
willigung des Bischofs Romuald von Konstanz die Kirche einweihte,
welche der Abt von St. Gallen in Appenzell hatte erbauen lassen. *)
Den Kanonikern von Chur wies er einen Teil seiner bischöflichen
Einfünfte an und schenfte dem Spitale St. Martin zu Chur einen
halben Weinberg „de ultraponte“. *)
Nach einer Kopie (wahrscheinlich aus dem 15. Jahrh.) ist uns
ein Strafgesezs gegen Tötung erhalten, welches Bischof Thietmar für
die Stadt Chur am 29. Juli 1050 erließ. *?) Die Befugnis zum
Erlaß eines solchen Strafgesezhes war offenbar ein Ausfluß der reich3-
vogteilichen Gewalt. Es muß daher angenommen werden, daß die
Reich5vogtei schon vor dem Aussterben der Grafen von Bregenz-
Buchhorn auf das Bistum übergegangen sei. Sie blieb wohl bei
demselben bis zur Verpfändung an Walter v. Vaz.
Daß Bischof Thietmar Interesse für die Wisjens haften
zeigte, beweist uns die Tatsache, daß er sich die Werke des Rabanus
Maurus verschaffte. In der Nationalbibliothek Paris befindet sich
nämlich eine Handschrift (2443) der genannten Werke mit der Be-
merfkung, daß Bischof Thietmar von Chur sie erworben habe („Thiet-
mar Cur. episcopus adquisivit“).
Bischof Thietmar starb am 29. Januar 1070.*) Er gehörte
auch der Konfraternität von St. Gallen an. *)
38. Heinrich |.
Dieser Bischof war vor seiner Erwählung Mönch von Rei-
<enau. *) Auch er soll ein Graf von Montfort gewesen sein, mit
mehr Recht dürfte man ihn zu den Rittern (Ministerialen) von
Montfort zählen. *)
Bald nach dem Tode des Bischofs Thietmar wurde Veinrich
zum Oberhirten von Chur erkoren und er erhielt am 24. April 1070
die bischöfliche Weihe. *) Sittenreinheit, Energie, Geschäft5gewandt-
heit und eifrige Sorge für das Wohl der Kirche machten ihn zu einer
der hervorragendsten Zierden des Episkopates seiner Zeit.
1) Wartmann, Urkundenbuch von St. Gallen 111, S. 37.
2?) Necrolog. Curiense ad 29. Jan. .
8) Mohr, I1, S. 7. A. Ströbele, Jahrb. f. Schw. Gesch., Bd. 30, S. 23-
?) Neerol. Cur. ad 29. Jan.
5» (Gpldast, Script. Rer, Alem. IL. p. 145.
8) Mon. Germ. Seript. V, p. 275.
7?) Siehe oben S. 50.
8) B. Rez, Thes. Anecd. T. 1, P. Il. p. 751.
154