Von Bischof Hartberxt bis Bischof Wido. 49
oder Rapper5wyl rechnet. Beide Ansichten sind nur Bermutungen.
Als Abt von Pfäfers erhielt Hartmann am 27. Mai 1019 zu
Bamberg von Heinrich Ul. ein Diplom, durch welches sein Stift in
besondern königlichen Schut genommen und die früheren Privilegien
der Könige für dasselbe bestätigt wurden. Diese Urkunde bezeichnet
Hartmann als einen „vortrefflichen Mann“ und als ein „besonders
aus3gezeichnetes Glied des römischen Reiches“. *)
Nach dem Tode Ulrich 1. bestieg Hartmann den bischöflichen
Stuhl von Chur. Als Mann von großer Frömmigkeit und vorzüg-
lichem Rufe stand er auch bei Kaiser Konrad 11. in hohen
Ehren. Dieser bestätigte ihm und seinen Nachfolgern am 19. Sept.
1030 alle durch die drei Ottonen und Heinrich U. dem Hochstifte
geschenften Besizungen zu Cläven, am 26. Januar 1036 aber nimmt
er das Bistum Chur in seinen besondern Schuß und bestätigt alle
von seinen Vorfahren demselben erteilten Rechte und Freiheiten, be-
sonders im Tale Bergell. ?) Weiterhin schenkt er der Kirche von
Chur am 23. Januar 1038 ein Gut zu Cläven, das den an der Ka-
thedrale nach fanonischer Regel lebenden Domherren zu Gute kommen
sollte, und fügt am 8. Juli gleichen Jahres als weitere Schenfung
sämtliche Güter und Besizungen der Brüder Wilhelm und Roger in
der Grafschaft Cläven hinzu, deren diese wegen eines Verbrechens
verlurstig erflärt worden waren. *)
Der gleiche Kaiser sandte den Bischof Hartmann mit besonderen
Aufträgen nach Frankreich. Bei diesem Anlasse erhielt unser Bischof
zu Auxerre die Häupter und Reliquien des hl. Sigizmund und des
neunjährigen Martyrers Justus. *) Das Haupt des letteren Heiligen
schenkte er der Kirche zu Flums im Sarganserlande, wo es noch jeßt
aufbewahrt und verehrt wird. *?) Die übrigen Reliquien scheint er
dem Kloster Einsiedeln übergeben zu haben.
!) Mohr, 1, S. 110.
*) Mohr, 1, S. 113 u. 116.
') Mohr, 1, S. 118 u. 119.
“) Eichhorn, p. 61. Zn einer Urkunde des Klosters Redon in der Bre-
tagne vom 15. März 913 werden die Reliquien des hl Zustus erwähnt:
„Juraverunt per caput sancti Justi martyris et per totas eius reliquias fratres
predicti.“ (Cartulaire de L'Abbaye de Redon en Bretagne publ, par Aur. de
Cousson-Paris 1863.)
*) Auch das Stift Einsiedeln behauptete, dasselbe durch Bischof Hart-
mann erhalten zu haben. Bonstetten berichtet (Doc. Arch. €. 110): „Hart-
mann, Bischof von Chur, gab her St. Zusti und St. Sigi3mundi, deß Kö-
nig3, der heiligen Martyrer Häupter.“ Einsiedeln erhielt wohl eine Re-
Pe