Volltext: Geschichte des Bistums Chur

144 Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido. 
Disentis), Heinrich und Urban. Irgendwelche urkundliche Spur von 
denselben findet sich nicht. 
35. Ulrich |. 
Nach Flugi joll diejer Bischof dem Geschlechte der Grafen von 
Lenzburg angehört haben. Wann er sein oberhirtliches Amt ange- 
treten, ist nicht befannt. Wahrscheinlich ist es, daß er schon vor dem 
Jahre 1000 Bischof war. Er unterzeichnet nämlich 1007 auf der 
Synode zu Frankfurt vor dem Wormser Bischofe Burchard. Da nun 
auf dieser Versammlung die Prälaten genau nach der Reihenfolge 
ihres AmtsSalters unterschrieben, sv folgt daraus, daß Ulrich von 
Chur vor Burchard Bischof geworden war. Letterer aber hatte seinen 
bischöflichen Stuhl im Jahre 1000 bestiegen. *) 
Als im Jahre 1002 Heinrich U. zum Könige des deutschen 
Reiches gewählt wurde, machte ihm Herzog Herimann von 
Schwaben den Thron streitig. Dabei zählte dieser zu seinen An- 
hängern auch die Bischöfe Lambert von Konstanz und Ulrich von 
Chur. Dieselben scheinen jedoch mehr durch die Lage gezwungen 
als aus freier Wahl es mit dem Herzoge gehalten zu haben. Die 
Besizungen ihrer Kirchen lagen zumeist im Gebiete Herimann3 und 
die Bischöfe wären daher von seiner Seite vielen Verxativnen au8- 
gejeht gewesen, wenn sie sich nicht zu seiner Partei geschlagen hätten. 2) 
Diesen Umstand berücksichtigte selbst Heinrich IUl., indem er sich darauf 
beschränfte, nur seinen Rivalen zu bekämpfen und die Burgen des- 
jelben zu zerstören. Die beiden Bischöfe ließ er in Ruhe und, als 
er im Juni 1002 mit seinem Kriegsvolke in die Nähe von Konstanz 
fam, lehnte er es entschieden ab, nach dem Rate jeiner Umgebung 
die bischöflliche Stadt seine Rache fühlen zu lassen. 2) 
Nachdem Derzovg Derimann dem Könige sich unterworfen hatte 
(Oktober 1002) trat Bischof Ulrich zu lezterem in die besten Be- 
ziehungen. Als Heinrich U. Ende März 1004 zu Augsburg er- 
schien und ihm daselbst die Franken, Schwaben und Lothringer hul- 
digten, soll sich unter diesen auch Ulrich von Chur befunden haben. *) 
!) Vergl. Hirsch, Heinrich 11. (Jahrbücher des deutschen Reiche3) [l, S. 
68. Gams, Series Episcoporum, p. 323, 
?) „Episcopus Lambertus Constantiensis cum Curiensi episcopo Odelrico 
Herimanno dueci favebat non tantum ex animo, quantum in civitatis contiguo.“ 
Annalista Saxo a. 1002. M. G. Seript. 11, p. 649. 
5 Hiri 1. (€. LS. 219. 
91. c. S. 301. Eichhorn, p. 59. 
(.. 
-zu
	        

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