Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido. 275
wieder nach Italien, in seinem Gefolge auch Bischof Hartbert. Otto
ließ sich in Pavia zum Könige der Lombarden krönen und brach im
Januar 962 nach Rom auf. Daselbst wurde er aufs glänzendste
empfangen und, nachdem er durch einen Eid jeine dem päpstlichen
Stuhle gemachten Zusagen erneuert und bekräftigt hatte, von Papst
Johann XU]. am 2. Februar samt seiner Gemahlin Adelheid gekrönt.
Damit war das abendländische Kaisertum wieder hergestellt. Am
12. Februar hielt der Papst eine Synode, der auch unjer Vartbert
beiwohnte. Auf derselben errichtete Johann X1]. das Erzbistum
Magdeburg und das Bistum Merseburg als Anhalt5punkte des
Christentums unter den jüngst unterworfenen slavischen Stämmen.
Der gleichen Versammlung werden auch 6 Kanones gegen die Ver-
lezung de3 Kirchengutes zugeschrieben. *)
Folgenden Tages bestätigte Kaiser Otto dem hl. Stuhle die
Schenkungen früherer Könige und Kaijer, besonders diejenigen Pi-
pins und Karls des Großen. Auch Bischof Dartbert unterzeichnete
diese Urkunde und zwar schon an dritter Stelle, nach dem Erzbischof
von Hamburg, ein neuer Beweis, wie nahe er dem Kaiser stand.
Seine Unterschrift lautet: „Signum Hartperti Curiensis Ecclesi2x
[M PISCOPIL.“ 2)
Am 21. Jebruar 962 ist Bischof Hartbert Zeuge in einer zu
Riana ausgestellten Urkunde des Kaisers für Bischof und Domkapitel
von Konstanz. Er hatte dieselbe mit andern Bischöfen und mit
der Kaiserin erwirkt. *)
Nicht lange dauerte die Einigkeit zwischen Kaiser und Papst.
Otto, erfüllt von dem Gedanken seiner Machtherrlichfeit und zu
herrischem Auftreten geneigt, mischte sich in die Regierung des Kir-
<henstaates und betrachtete sich als Oberherrn des Papstes. Dieser,
obschon durch seinen Leben5wandel und seine Richtung ganz und gar
nicht zum Oberhaupte der Kirche geeignet, trat dem Kaijer pflicht-
gemäß entgegen, es fam zu bedauerlichstem Zwiespalte. Der Kaiser
versammelte am 6. November 963 eine Aftersynode, ließ Johann XU.
1) Hefele, 1. c. IV, S. 979.
2) Die Echtheit dieser kaiserlichen Bestätigung wurde bestritten. Das
Richtige dürfte sein, daß die jezt vorhandene Urkunde eine Ueberarbeitung
der frühern echten ist. Die Anwesenheit Hartberts8 in Rom ist auch ander-
wärts bezeugt. (Hergenröther-Kirsch, Kirchengesch. 1, S. 602 u. 111. Bd. S.
215.) M. G. Legum II, p. 165.
8) M. 6. Urt. I, p. 327.
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