Volltext: Geschichte des Bistums Chur

4: Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido. 
allgemeinen Sicherheit. Er übte das Münzrecht aus und war mei- 
stens auch Graf und zwar von mehreren Gauen zugleich. Die 
Ausübung der Gericht5barkeit stand den Grafen zu, denen aus den 
Freien Schöffen oder Urteilssprecher beigegeben waren. Als Be- 
(ohnung für ihre Dienste erhielten die Grafen königliche Döfe zu 
Lehen. Sobald der Ruf erging, zog der Graf mit dem Aufgebote 
der Vasallen, Edeln und Freien in den Reichskrieg. Seit Konrad I]. 
(1024-1039) wurden die Herzogtümer und Grafschaften erblich, das 
Gleiche war auch in Bezug auf die übrigen Lehen der Fall und jo 
fam es, daß sich der höhere und niedere Adel von den Burgen, die 
er ständig zu Lehen trug, benannte. Die Erblichkeit verschaffte den 
Herren einen festen und sichern Besitz, führte aber auch bald zur 
Zersplitterung der Herrschaften. 
Sowohl die Herzoge als die Grafen des Landes waren ale- 
mannischer Herkunft und es wird infolgedessen zu dieser Zeit no< 
mehr als biSher das Land mit deutschen Elementen vermischt wor- 
den sein. JInsSbesondere kamen auch viele deutsche Adelsfamilien 
nach Rätien. 
2. Bischöfe. 
29. Hartbert. 
Einer der bedeutendsten und angesehensten Bischöfe, welche die 
Cathedra von Chur zierten, ist Hartbert. Unermüdliche Tätigkeit, 
hohe Einsicht und heiligmäßiges Leben zeichneten ihn in bejonderem 
Grade aus, sein Ansehen bei den Häuptern der Christenheit, besonders 
bei dem großen Kaiser Otto 1., gab ihm bedeutenden Einfluß auf 
die Geschichte seiner Zeit. Er war ein würdiger Zeitgenosje und 
Nachbarbischof des hl. Konrad von Konstanz und des hl. Ulrich von 
Augsburg. Seinen Bemühungen verdankte das Bistum Chur Jahr- 
hunderte hindurch Wohlstand und Glanz. 
Vor seiner Erhebung zur bischöflichen Würde treffen wir Dart- 
bert als Kaplan des Herzogs Hermann von Schwaben und als In- 
haber der Kirche des hl. Florin zu Remüs im Engadin. Diese 
war auf ihn von seinem Onkel, dem Priester Reginward, überge- 
gangen, der sie durch königliche Verleihung erhalten hatte. König 
Heinrich 1. schenkte nun am 9. April 930 dem hl. Florin *) d. h. 
der Kirche desselben zu Remüs, die Kirche zu Sins im Engadin. 
1) „ad Sanctum Florinum, cujus corpus in vico Remusci» quiegeit, iure 
perenni donavimus.“ Mohr 1, S. 63. 
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