Von Bijc<hof Gerbrath bis Bischof Hartbert.
Sarazenen waren wilde Araber, die von Spanien her kamen. Ihre
Vorden drangen nun in die rätischen Alpenpässe ein und bezeichneten
allenthalben ihre Fußstapfen mit Plünderung, Mord und Brand.
Sie besezten die Berge von Graubünden, Sargans, Toggenburg
und Appenzell und machten von denselben herab immerwährende
Ausfälle auf die bewohnten Gegenden, ermordeten die Leute, raub-
ten das Vieh und die Lebensmittel und verbrannten die Häuser.
Chur legten sie in Asche.?) Die frommen Pilger, welche alljährlich
scharenweise zu den Gräbern der hl. Apostelfürsten Petrus und Pau-
lus nach Rom woallfahrteten, erschlugen sie. Der Schaden, den die
Stifte Chur, Pfäfers, Disentis und St. Gallen, sowie deren Leute
erlitten, war ungeheuer. ?) Um diese Verluste etwas zu lindern,
machte, wie wir gesehen, König Otto 1. schon dem Bischofe Waldo
einige Schenkungen, bedeutendere folgten später nach.
Im 9. und 10. Jahrhundert vermehrten sich die kirchlichen
Stistungen im Umfange unserer Diözese. Durch die Tauschurkunde König
Karl's des Dicken mit dem Bischofe von Chur vom 5. Januar 881
ging das Kloster Tu beris in den Besiß des Bischofs über. 2)
Eine fernere klösterliche Niederlassung erwähnt das Diplom
Kaiser Deinrich 1. vom 3. November 926, nämlich „Wapedinis“
nach anderer Leseart „Imapetinis“, anderwärts auch „Impedinis“
genannt. *) Es ist dies Müstail bei Alvaschein in Oberhalbstein,
wo noch jekt ein uraltes Kirchlein steht. *) Im 9. Jahrhundert er-
scheint auch ein Kloster mit Hospiz auf St. Viktor3berg ob
Rankweil. Daselbst wurde schon damals das Haupt des hl. Papstes
Viktor (F 194) aufbewahrt. Als Gründer dieses Klosters gilt der
hl. Eusebius. Von demselben erzählen die Chronisten folgendes :
Eusebius stammte aus Schottland und wurde Mönch von St. Gallen.
Nachdem er sich da in der Tugend erprobt, begab er sich mit
Erlaubnis des Abtes als Einsiedler auf den ViktorSberg. Später
sammelten sich um ihn andere fromme Männer und so entstand eine
klösterliche Genossenschaft. Kaiser Karl der Dicke, welcher den hl.
Eusebius gerne in Gewissenssachen und andern Angelegenheiten zu
1) Curia corcremata est a Saracenis Anno domini L x x x x. Catalogus in
libro de foedis. L ist zu streichen. (Vergl. Go3win-Schwißer p. 81 n. 3.)
Also zu lesen 940.
2) Kisez, 1: ce. S. 44, v- Arr, 1, e. S. 226 1. 227.
8) Mohr, 1, S. 47.
*) Nämlich in den bischöfl. Urbarien.
*) Siehe den näheren Nachweis bei Mohr, [, S. 62.
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