Von Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert. 1
Kloster samt den Leuten und Gütern zu Rankweil, Nüziders und
Flums zum ewigen Besize. Dagegen tritt Rotharius das Eigentum
des bischöflichen „Stuhles im weitentlegenen Elsaß (in Schlettstadt
u. s. w.) an den König ab, der dasselbe seinem Erzkanzler als Ent-
schädigung verleiht. ) Dadurch erhielt die Kirche- von Chur für die
entfernten, schwer zu verwaltenden elsäßischen Güter ein gutes Aequi-
valent in der Diözese selbst. Bischof Rotharius segnete das Zeitliche
ant 16: Juli 337.
27. Diotolf oder Theodolph.
Derselbe soll beim Antritte seiner bischöflichen Amt5verwaltung
schon ziemlich betagt gewesen sein. Um dieselbe Zeit wurde die
langjährige Ruhe im deutschen Reiche durch den Einfall der Nor-
mannen unterbrochen, welche Deutschland und das Frankenreich ver-
heerten, Kirchen plünderten und zerstörten, die Priester verfolgten
und marterten. Gefährlicher noch für Rätien war der Umstand, daß,
als nach Karls d. Dicken Absterben (21. Januar 888) Arnulph ihm
folgte, Berengar in Italien mit kaiserlicher Gewalt zu herrschen be-
gann. Dies veranlaßte in Rätiens Nähe Krieg und Zwietracht.
Auch im Lande selbst fehlten dem Bischofe Verfolgungen nicht, jene
Besitzungen, welche Bischof Rotharius durch den Tausch mit Luitward
von Vercelli erhalten, wurden der Kirche von Chur wieder entrissen.
Sobald Divotolf die Wahl Arnulph5 erfahren, begab er sich schon im
Januar 888 zum Könige nach RegensSburg, unterbreitete ihm den
Tauschvertrag und die Bestätigungzöurkunde Karl's des Dicken und
bat um Wiedererstattung der geraubten Kirxc<hengüter. Arnulph ent-
sprach dieser Bitte durch Diplom vom 22. Januar 888. *)
Am 30. August 890 war Bischof Diotolf in der Versammlung
von Adeligen aus dem Linzgau, Thurgau und Rätien gegenwärtig,
welche auf Veranlassung des Bischofs von Konstanz und Abtes
von St. Gallen, Salomo, „da wo der Rhein in den Bodensee
fließt“ gehalten wurde. In dieser Zusammenkunft wurde über ge-
wisse Rechte und Gewohnheiten des Stistes St. Gallen entschieden,
jowie die Grenzen zwischen Thurgau und Linzgau geregelt. *)
Im Jahre 895 fand zu Tribur, einer kaiserlichen Pfalz am
Rheine, in der Nähe von Mainz, ein Nationalkonzil für Deutschland
und Lothringen statt. Die Akten desselben unterzeichnete Divotolf
1) Mohr, 1, S. 47.
2) Mohr, 1, S. 49.
3) Mohr, 1, S. 53.
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