Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Bom Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert. » 
haben und diese deutlich in die römische Volkssprache oder ins Deutsche 
(in rusticam Romanam linguam aut Theotiscam) überseßen. 
Dieser Kanon berücksichtigt die Verhältnisse Rätiens, wo noch zum 
größten Teile räto-romanisch gesprochen wurde. Es ist zwar aus 
den Bestimmungen der Synode von Tours (813) herübergenommen 
worden, aber es geschah dies doh wohl nur aus Rücksicht auf das 
Bistum Chur, da die übrigen auf dem Mainzer-Konzil vertretenen 
Diözesen eine ausschließlich deutsche Bevölkerung hatten. Auch cap. 3, 
gemäß welchem die Taufe nur nach römischer Weise erteilt werden 
soll, bezog sich besonders auf Chur, wo bisher der ambrosianische 
Ritus in Uebung gewesen war. Weiterhin bestimmt die Synode : 
ie Gewalt über das Kirchengut steht dem Bischose zu und die Laien, 
vie er dabei als Gehülfen hat, müssen ihm gehor<hen, die Grafen 
und Richter ihn unterstüßen. Unter den Christen muß Eintracht 
herrschen, besonders unter den Bischöfen und Grafen. Der König 
soll nicht gestatten, daß man die Armen unterdrücke, die Bischöfe 
haben die Pflicht, für dieselben zu sorgen. Diese und andere Ver- 
ordnungen des Konzils hatten gewiß auch für Rätien ihre besondeve 
Bedeutung. Außer der Anteilnahme an dieser Synode erfahren wir 
nichts über die Tätigkeit des Bischofs Gerbrath. Er soll im Jahre 
849 gestorben sein. 
25. Esso. 
Als derselbe den bischöflichen Stuhl von Chur bestieg, herrschte 
in Kirche und Reich beglü>kender Friede. Um jedoch auf alle Wech- 
jelfälle hin gesichert zu sein und die Güter seiner Kirche vor gierigen 
Uebergriffen weltlicher Großen zu wahren, fand es der kluge und 
vorsichtige Bischof für angemessen, die Besigungen seiner Kirche durch 
das Ansehen des Königs zu schüßen. Er wandte sich daher gleich 
zu Anfang seiner Regierung an König Ludwig U. um Bestätigung 
der Restitutionsurkunde von 831, welche dessen Vater, Ludwig 1, 
dem Bischofe Viktor 11]. ausgestellt hatte. Der König willfahrte dem 
Ansuchen am 12. Juni 849 zu Regensburg, wohin sich Esso begeben 
hatte und befreite außerdem das bischöfliche Schiff auf dem Walen- 
jee vom Zoll.) 
Esso besuchte das deutsche Nationalkonzil, welches im Oktober 
351 oder 852 zu Mainz gehalten wurde. Auf demselben waren, 
außer dem Erzbischofe von Mainz, 15 Bischöfe anwesend, unter denen 
Esso den 4. Rang einnahm. Auch mehrere Chorbischöfe und Aebte 
1) Mohr, 1, S. 43. 
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