| Von Bischof Tellv bis Bischof Gerbrath.
Mönche jein.*) Es wurde daran festgehalten, daß der Bischof mit
vem Klerus seiner Residenz zusammenwohne, daß alle in einem Re-
feftorium miteinander essen, in einem Saale (dormitorium) jchla-
fen, gemeinsam beten "und die religiösen Uebungen verrichten.
Die Kanoniker mußten in ihre Mitte auch junge Leute aufnehmen,
sie getrennt, in einem eigenen Raume beaufsfichtigen lassen, gut un-
terrichten und zu tüchtigen Geistlichen heranbilden. Das Haus der
Kanoniker hieß Kloster, daher wird auch in Chur noch in viel späu-
terer Zeit das Domstist Münster „(monasterium“) genannt.
Die Organisation des Kleru8 auf dem Lande bildete
sich ebenfalls immer mehr aus. Der Priester an einer Haupt- und
Mutterkirche, in der allein getauft wurde und welcher die später
entstandenen Tochterkirchen mit ihren Priestern unterworfen waren,
hieß Archipresbyter. Dieser hatte die Aufsicht über den
ihm unterstehenden Klerus und versammelte denselben zu ven
monatlichen Zusammentünften (Capitula, consistoria, calend2z,
Sgesgiones etc. genannt). Später, als die Tochterkirc<hen jelbständig
wurden, traten an die Stelle der Archipreöbyter vielfach die D e-
fane, welche von den Pfarrern frei gewählt, aber vom Bischofe
bestätigt wurden. Doch bestanden gerade in unserer Divzese bis
ins späte Mittelalter die Archipresbyter neben den Dekanen sort.
Ein Mittelglied zwischen dem ArchipreSbyter oder Dekane und
dem Bischofe bildete der Archidiafon. Im 6. 7. und 8. Jahr-
hundert war dieser ganz das, was jekt die Generalvikare oder Ossi-
ziale sind, Mitverwalter der gesamten bischöflichen Jurisdiktion.*)
Bei der großen Ausdehnung ver Bistümer wurden mehrere Archi-
diafone notwendig, von denen jeder einen bestimmten Bezirk zu be-
auffichtigen hatte.
Für Meß ist eine Einteilung des Bistums in Archidiakonate
und Dekanate schon im 8. Jahrhundert bezeugt, ebenjo für Köln
und Mainz. Auch Chur, das eine sv frühe Organisation aufweist,
wird kaum zurückgeblieben jein.
Was den Gottesdienst und die hl. Handlungen überhaupt be-
trifft, jo wurde bis in diese Zeit ohne Zweifel der ambrosianische
Ritus befolgt. Die Liturgie der Suffraganbistümer stimmte ja
in der Regel mit derjenigen ver Metropole überein. Chur aber
war noch immer mit Mailand, dem Sike des ambrosianischen Ritus
1) Hefele, l. c. S. 561, 585 2c.
2) Thomassin, [l. c. tom I. lib. IM. 6. 17 et 18.
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