? Von Bischof Tellv bis Bischof Gerbrath.
endlich irgendwelche Abgaben und unstatthafte, außerordentliche Leist-
stungen (0ccaSIONes) zu erheben. Durch diese vom 9. Juni 831?)
datierte Immunitätzurkuude erhielt der Bischof nicht nur wirksamen
Schuß gegen die Grafengewalt, jondern es lag in derselben auch
schon der Keim für die Entwicklung eines selbständigen fürstbischöf-
ligen Staat3wejens.
Nach diesen erfreulichen Erfolgen staxb Bischof Viktor am 2".
Januar 833.
23. Verendarius 11.
Dieser Bischof scheint Gehilfe und Stellvertreter seines BVoLr-
gängers gewesen zu sein.?) Zur Zeit jeiner Erhebung auf den bi-
schöflichen Stuhl brach ein heftiger Streit aus zwischen Ludwig Dd. Fr.
und seinen Söhnen, 9er mit der Entthronung ves Kaisers endigte.
In diesen Kämpfen blieb Verendar treu auf Seite Qudwigs und
wurde deShalb von ven Empörern seiner Würde entsebt und ver-
baunt. Die Güter seiner Kirche wurden geraubt. Als aber Ludwig
im folgenden Jahre Thron und Herrschaft wieder gewann, fonnte
auch Verendar auf seinen bischöflichen Stuhl zurückfehren. E3 wurden
ihm auf jein Gesuch die geraubten Kirchengüter wieder erstattet und
für die alte in ven erwähnten Unruhen abhanden gekommene Schenk-
ungsöurfunde Karl3 d. Gr. vom Kaijer am 8. Januar 836 eine neue
ausgestellt.*) Durch dieselbe wurden dem Bischofe besonders die
Besißungen zu Schlettstadt im Eljaß und der Zoll zu Chur restituiert.
Noch bemerkenswerter als dieses Diplom ist ver Schuß- und Schirm-
brief, welchen Kaiser Lothar L am 21. Januar 843 dem Bischofe
Verendar, jeinen Nachfolgern und 9em Volke von Chur ausstellte.*)
Verendar hatte im Namen 9e8 Volkes den Kaijer um Erneuerung
des Schixmdiploms Karl3 d. Gr. und Qudwig d. Fr. gebeten. Dieser
Bitte entsprach Qothar und nahm den Bischof, seine Nachfolger und
9a3 Volk in besonderen königlichen Schuß. Niemand soll besugt
jein, ihnen andere Geseze und Gewohnheiten aufzudrängen, als sie
biSher gehabt. Dem Bischof wird zugleich für ein Schiff auf dem
Walensee Zollfreiheit gewährt. Bischof Verendar erscheint hier als
Vertreter des rätischen Volke3. Dies erklärt fich aus den damaligen
politischen Verhältnissen des Qande3. Da jeßt deutsche Grafen die
1) Mohr 1[, S. 34.
2) „Vicarius“. Mohr 1, S- 29.
3) Mohr 1. S. 36, und besser bei R. Thommen, Urkunden zur Schweizer
Geschichte aus österreichischen Archiven. Basel 1899. Bd. !, S- 2.
4) Mohr 1, S. 4J.
Pie