Volltext: Geschichte des Bistums Chur

- Von Bischof Tello bis Bischof Gerbrath. 
der Autorschaft des Remedius fest. Er beruft sich hiebei auf das 
erste Kapitel im Strafgeseze des Remedius, in welchem dieser auf 
can. V. seiner Kirchendi8ziplin hinweise. Allein Zeumer hat nach- 
gewiesen, daß »can. V.« nur eine falsche LeSart für »tantumc sei. 
Von den meisten wird die Autorschaft des Remedius bestritten, 
sv schon von Harzheim, Kunstmann, Knust u. s. w. Die Kanone3- 
sammlung sei ein Auszug aus den falschen Dekretalen Pseudo- 
Isidors, welche um die Mitte des 9. Jahrhunderts abgefaßt sind. 
Sie stamme aus dem Ende des 9. Jahrhundert5. Wirklich lehrt 
eine Vergleichung, daß die Canones unserer Sammlung den un- 
echten Dekretalen Pseudo-Isidors entnommen sind, nur die 7 letzten 
Stücke bilden eine Ausnahme. 
Aus allem scheint hervorzugehen, daß die Sammlung in der 
zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts in Chur entstanden ist und 
später durch den Bischof Notingnus um einige Stücke vermehrt 
wurde. 
Eichhorn und Fet verlegen den Tod des Bischofs Remedius 
in das Jahr 820 und setzen voraus, daß noch ihm selbst die Präse3- 
würde entzogen worden sei. Kaiserliche Sendboten (missi dominici) 
jollen in Rätien Unordnungen angetroffen haben, infolgedessen habe 
Karl d. Gr. eine Trennung der Gewalten vorgenommen. Diese 
Ansicht scheint nicht stichhaltig zu sein. Königliche Gesandtschaften 
in die einzelnen Länder des fränkischen Reiches waren etwas regel- 
mäßiges. Wir wissen nun allerdings, daß auch nach Rätien eine 
solche fam, aber ihr Zeitpunkt und ihr Resultat sind unbekannt. 
„Wa3 man von der Persönlichkeit des Bischofs Remedius und seinen 
Beziehungen zum Hofe weiß, gestattet die Annahme nicht, daß unter 
ihm ein außerordentliches Eingreifen des Kaisers notwendig ge- 
worden sei.“?) Gerade die Gesebsezung des Remedius zeigt ja, daß 
er bemüht war, möglichst geordnete Zustände in seinem Lande her- 
zustellen. Erst nach dem Tode dieses Bischofs scheint die weltliche 
Gewalt in Rätien auf einen Grafen übergegangen zu sein. Im 
Jahre 806, da Karl d. Gr. bezüglich einer Teilung des Reiches 
unter seine Söhne Bestimmungen trifft, erscheint Churrätien schon 
als Herzogtum (ducatus) und im Jahre 806 oder 807 präsidiert 
Graf Hunfrid eine Gericht3verhandlung zu Rankweil.?) HDunfrid 
war also schon im Besize der weltlichen Gewalt in Rätien. Tod 
1) Rlanta l. c. S. 356. 
?) H. Wartmann, Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen, 1, u. 187. 
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