seyn, auch S? Liebden, wie obstehet, als lehen-Herr dieselben
Lehen und gütter einziehen und behalten oder ferners Jhres
Gefallens, wann und Wehm S€ Liebden wollen, zu verleyhen
macht haben solle, ob auch dieser unser Freyheit und begnädigung
einiges gemeine geistliche, Weltliche oder Lehen-Recht, Geset,
ordnung, Statuten, Freyheiten, altHerkomen und gebräuch zu-
wider wären oder verstandten werden mögten, dennselben allen
und darzu in sonderheit den Rechten und gebräuchen, die mit-
bringen, daß Ein Lehen-Herr sein aigenthumb ohne Verwilligung
seines Lehen-Manns in andere Persohnen minderen Stands nit
verändern möge und daß also die Lehensmatmen von einem
Lehen-Herrn minderen stands dann der vorige lehen Herr gewesen
ist, Ihre Lehen zu empfangen nicht schuldig seyn sollen, Wir aus
rechter wissen gäntl: aerogirt haben wollen, erstatten und erfüllen
auch hiermit alle und Jegliche mängel und gebrechen, wie die
erscheinen und erfunden würden. Setzen, ordnen und Erklären,
daß Wir solches alles, wie oblauthet, gahr nichts wie das erdacht,
verstanden, ausgelegt oder fürgeben werden mögte, gebraucht noch
zugelassen werden solle noch mag, alles von obbestimbter Röm.
Kayserl: macht vollfomenheit und in Crafft dieses Brieffs.
Also und zu mehrerer Gezeignus, glauben und gedächtnus
unser Kayserlichen gnaden, damit wir vielgedachtem unserem Ge-
heimben Rath und Camerern, Gundaggern Fürsten von
Lichtenstein sonderbahr geneigt seyn, haben Wir St Liebden
diese fernere besondere gnad gethann, Freyheit Gegeben und zu-
gelassen, auch dessen vollfomene macht und gewaldt geben, wann
Sie über kurtz oder lang Begierde gewünen, im heyl: Reich oder
unseren Königreichen, Fürstenthumben und landen ein oder mehr
neue Si oder Schlösser zu erbauen, daß Sie dieselben Sitz
oder Schlösser, so dieselben also zu erbauen oder sonst erkfauffen
und redlich überkomen, bey Ihrem jetzigen nahmen bleiben oder die-
selben fallen lassen, verändern, verkheren oder gahr abthun und die-
selben wie auch die Jett possedirenden Städt, Sitz oder Schlösser
Ihrem Selbstwillen und Gefallen nach befestigen, andere neite
adeliche Zunahmen schöpfen und geben, sich darvon oder darzu
nennen, schreiben und solche neüe nahmen in allen und Jeglichen Jhren
reden, Schrifften, Titulen, Innsiglen, handlungen und Geschäff-
ten, nichts ausgenohmen, allein o>?r mit Jhren Jetigen Zu:
nahmen Gegen männiglich gebrauchen sollen und mögen, unver:
hindert allermänniglich. Und damit viel gemeltes Fürst Gund-
aggers von Liechtenstein Liebden zu Einem Jeden solchen neü
erbauten. erfaufften oder sonsten redlich überkomenen oder an sich ge:
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