Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

Einleitung. 
Die vorliegende kleine Arbeit zerfällt in drei, untereinander 
zusammenhängende und sich gegenseitig ergänzende Theile. 
Der I. Theil gibt eine knappe Zusammenfassung jener Um- 
stände, die zvx Entstehung des Reichsfürstenthums Liechtenstein 
führten, der . Theil bietet einen kurzen 'Ueberbli> über das 
Geschlecht der Grafen von Hohenems, aus deren Händen die Reichs- 
herrschaften Vaduz und Schellenberg an die Fürsten von Liechten- 
stein kamen, der 177. Theil endlich enthält eine gedrängte geschicht- 
liche Uebersicht über das fürstliche Haus Liechtenstein, aus welchem 
im Laufe der Jahrhunderte eine große Reihe von Männern her- 
vorgegangen ist, die dem Vaterlande in Krieg und Frieden un- 
schäßbare Dienste geleistet und ihren Namen mit leuchtenden Lettern 
in das Buch der Geschichte eingetragen haben; in diesem I1l. 
Abschnitte werden einerseits jene Hauptmomente berührt, durch 
welche sowohl die Stellung des Fürstenhauses als auch die staats- 
rechtliche Gestaltung der vorerwähnten Herrschaften begründet und 
verändert wurde, andererseits sind insbesondere jene Häupter des 
fürstlichen Hauses speziell hervorgehoben, welche die mehrbezeich- 
neten Herrschaften von 1699 bezw. 1712 angefangen bis zum 
heutigen Tage innehatten. 
Die Abstammung dieser regierenden Landesfürsten ist durch 
die als Beilage A angefügte Stammtafel verdeutlicht. 
Den wichtigsten Etappen des geschichtlichen Werdeganges 
folgend, der zur Entstehung des Reichsfürstenthums Liechtenstein 
führte, veröffentlicht der Verfasser weiterhin drei Urkunden im Ori- 
ginaltexte, nämlich den Kaufbrief über Schellenberg (Beilage B), 
jowie jenen über Vaduz (Beilage C), endlich das die Begründung 
des Reichsfürstenthums Liechtenstein aussprechende Palatinatsdiplom 
des Kaisers Carl VI. vom 23. Jänner 1719 (Beilage DY), Urkunden, 
von welchen mindestens die zwei erstgenannten bisher noch nicht 
im Drucke erschienen sein dürften.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.