Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

30 
im Chrudimer Creys liegenden Herrschaft Bystri dem beschwerlichen Stand 
der Hhn. Grafen von HohenEmbs geholfen, und hierdurch die -a primo- 
fidei-comittente occasione epejusdem, seu ex facto illius herrührende 
Debita passiva völlig getilget werden mechten; Als ist auch der er 
forderliche Consensus von Jhro Kayl. Maytt. als Ergherzogen zu 
Österreich zu Veräußerung dieser Herrschaft Vaduz sodan über allseitige 
deren Interessatorum Erflärungen auß obangeführter und anderen 
wichtigen Ihro Kayl. Maytt. unterthänigst beygebrachten Ursachen, durch 
dero hochpreislichen ReichshoffRath auch das Conelusum zu der gesuchten 
alienation erfolget, und derentwegen folgende HH. Comisgarii auß 
dem Reichshoffräthlichem Gremio zur aufrichtung deß Kauf- und Ver- 
faufs-Justrumenti benenet worden, als nembl. der Hoch, und Wohl- 
gebohrne Herr Johann Wilhelmb Graf und Herr von Wurmbrand, 
Obrister Landt-Kuchmeister im Herzogthumb Steyer, IJhro Röm. Kayl: 
Maytt. Camerer & der Wohlgebohrne Herr Heinrich Freyherr von 
Haüel und der Wohlgebohrne Herr Michasl Achatius Freyherr von 
Kirchnern, alle wür>liche ReichShoffRäthe, deren gegenwarth mit 
Ihro hochfürstl. HH. Fürstens von Lichtenstein, als dero ohne- 
dehm, vermög deß Schellenbergischen Kauf-Contraets, und zwar 5 Sep- 
timo das Einstand Recht in casum alienationis der Herrschaft Vaduz 
vorbehalten worden, Sonst aber ein anderer Käufer, der ein gleichmäßiges 
pretium gegeben hette, sich nicht befunden, durch dero ad hunc actum 
specialiter Bevollmächtigten Rath und Anwald Herr Carl Schellen- 
berger, folgends unwiderrufliches Kauf- und Verkaufs- 
)nstrumentum aufgerichtet worden : 
Erstens verkaufet der Hoch- und Wohlgebohrne Herr Jacob Hani- 
bal Friedrich, Graf von und zu HohenEmbs, der Röm. Kayl : 
Maytt: Camerer, für sich, dero Erben, Erb-Erbnehmer, Su -cessores 
und Nachkomen, dem Durchleüchtig hochgebohrnen Fürsten und 
Herren Joann Adam Andrew deß heyl. : Röm. : ReichsFürsten und 
Regierer des Hauses Lichtenstein von Nikolspurg, Hertzogen in Schlesien 
zu Troppau, und Jägerndorf, Rittern des goldenen Flueßes ; der Röm. : 
Kayl: Maytt. würklichen geheimben Rath, die in dem heyl.: Röm.. 
Reich, in dem Schwäbischen Creys gelegene, an die HH. 
Grafen von HohenEmbs durch Verkauf aus Handen der Herrn 
Grafen von Sult gedigene, bereits durch ein Saeculum ruhig 
und eigenthumblich possedirte von dem Herrn Caspar Grafen von und 
zu HohenEmbs, in partem fidei-Comissi eingezogene, nun aber auß 
Eingangs berührten erheblichen Ursachen, und reifer überlegung obser- 
vatis observandis, et auditis audiendis von Jhro Kayl: und Königl. 
Maytt. a nexu fidei Comissi und allen fideiCommissarischen Beschwer- 
den, Ansprüchen, wie die Nahmen haben können, gäntzlichen befreite, und
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.