Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

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zu erlangung eines größeren pretij zu desto mehrer Abtilgung derer 
Schulden, mann auf einen unwiderruflichen perpetuirlichen Verkauf be- 
dacht seyn müssen, bey welchem doch zu besorgen, daß die Grafschaft 
Vaduz von dem völligen schuldenlast nicht allerdings befreyet - sondern 
noch so viel darauf haften bleiben mögte, daß dieselbe weder zu ab- 
tragung deren Reichs Onerum und anderer nöthigen außgaben noch zu 
unterhaltung der Herrschaft erkläklich sein dörfte. 
Dannenhero all solchem Ubel vorzubiegen und zu steüern, haben 
mehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt. durch Dero löbl : ReichShoff- 
Rath, das wer> reiflich überlegen lassen, und auf Dero selben erstaitetes 
guttachten in dem geheimben Rath allergnädigist resoluirt, daß die 
Herrschaft Schellenberg per alienationem Perpetuam auf ein so 
hohes pretium als immer möglich zu bringen, damit dem Gräflichen 
Hauß HohenEmbs möglichst wird aufgeholfen werden möge, auch deß- 
wegen in- und außerhalb des Schwäbischen Creyses dergleichen Käufer 
zu suchen, worauf sich aber Keiner prwxsentiret oder bevorgethan, der 
ein mehrers als Jhre hochfürstl. Gnaden, Herr Johann Adam 
Andreas Regirer des Hauses Lichtenstein von Nikolspurg, in 
Schlesien Herzog zu Troppau und Jägerndorf, Ritter des goldenen 
Fluses, Röm: Kayl: Maytt: wür>lich geheimber Rath erbothen und ge- 
schlagen hatte, benametlichen eine Summam per Einmahl Hundert 
fünfzehen Tausent Gulden rl. gangbahrer Reichs Müntz. Wes- 
wegen dann ferner mehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt: denen 
Hohenembsischen, respective Vaduzischen Herren Agnatis ersterwehntes 
anboth in specie Jhro fürstl. Gnaden von Schwarzenberg |: Titul :| dann 
Ihro Exeell. Herrn Grafen von Waldstein inhalts in fine angehengter 
Decreten sub. num. Z. 9 3. mit dieser erinnerung allergnädigist 
haben notifieiren lassen, ob in angedeüttem Werth wegen etwane zu- 
stehenden Juris retraetüs oder anderer vorzulegen habender beneßicien, 
in diesen Kauf sich einlassen wolten. Dessen allen aber sie sich, mit 
ebenfalls in fine mit n*- 4 u. 5 angeführten rennneiationen, ent- 
schlagen, folglichen Hochbesagten Fürstens, Herrn Johann 
Adam Andrex von Lichtenstein Hochfürstl. Gnaden, dem Vor- 
zug und an sich Bringung ort benannter immediat Reichs- 
Herrschaft Schellenberg durch verpetuirlieh rechtbeständigen 
Kauf eingeraumbt und überlassen haben; massen dann, auf weiter 
allergnädigistes Bestättigungs Deeret sub. 12: 6 der Kauf contract 
nachfolgender weiß endtlich geschlossen, daß düersagte immediate Reichs- 
Herrschaft Schellenberg, nach Erlassung gesambter Unterthanen, der 
Kayl. Commission abgelegter pflicht und ayd, auch so weith selbige an 
Ihren natürlich gehabten Herrn Fryedrich Jacob Hannibal 
Grafen vonHohenEmbs und Vaduzangewiesen gewesen, an des
	        

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