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zu erlangung eines größeren pretij zu desto mehrer Abtilgung derer
Schulden, mann auf einen unwiderruflichen perpetuirlichen Verkauf be-
dacht seyn müssen, bey welchem doch zu besorgen, daß die Grafschaft
Vaduz von dem völligen schuldenlast nicht allerdings befreyet - sondern
noch so viel darauf haften bleiben mögte, daß dieselbe weder zu ab-
tragung deren Reichs Onerum und anderer nöthigen außgaben noch zu
unterhaltung der Herrschaft erkläklich sein dörfte.
Dannenhero all solchem Ubel vorzubiegen und zu steüern, haben
mehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt. durch Dero löbl : ReichShoff-
Rath, das wer> reiflich überlegen lassen, und auf Dero selben erstaitetes
guttachten in dem geheimben Rath allergnädigist resoluirt, daß die
Herrschaft Schellenberg per alienationem Perpetuam auf ein so
hohes pretium als immer möglich zu bringen, damit dem Gräflichen
Hauß HohenEmbs möglichst wird aufgeholfen werden möge, auch deß-
wegen in- und außerhalb des Schwäbischen Creyses dergleichen Käufer
zu suchen, worauf sich aber Keiner prwxsentiret oder bevorgethan, der
ein mehrers als Jhre hochfürstl. Gnaden, Herr Johann Adam
Andreas Regirer des Hauses Lichtenstein von Nikolspurg, in
Schlesien Herzog zu Troppau und Jägerndorf, Ritter des goldenen
Fluses, Röm: Kayl: Maytt: wür>lich geheimber Rath erbothen und ge-
schlagen hatte, benametlichen eine Summam per Einmahl Hundert
fünfzehen Tausent Gulden rl. gangbahrer Reichs Müntz. Wes-
wegen dann ferner mehr allerhöchst besagte Ihre Kayl: Maytt: denen
Hohenembsischen, respective Vaduzischen Herren Agnatis ersterwehntes
anboth in specie Jhro fürstl. Gnaden von Schwarzenberg |: Titul :| dann
Ihro Exeell. Herrn Grafen von Waldstein inhalts in fine angehengter
Decreten sub. num. Z. 9 3. mit dieser erinnerung allergnädigist
haben notifieiren lassen, ob in angedeüttem Werth wegen etwane zu-
stehenden Juris retraetüs oder anderer vorzulegen habender beneßicien,
in diesen Kauf sich einlassen wolten. Dessen allen aber sie sich, mit
ebenfalls in fine mit n*- 4 u. 5 angeführten rennneiationen, ent-
schlagen, folglichen Hochbesagten Fürstens, Herrn Johann
Adam Andrex von Lichtenstein Hochfürstl. Gnaden, dem Vor-
zug und an sich Bringung ort benannter immediat Reichs-
Herrschaft Schellenberg durch verpetuirlieh rechtbeständigen
Kauf eingeraumbt und überlassen haben; massen dann, auf weiter
allergnädigistes Bestättigungs Deeret sub. 12: 6 der Kauf contract
nachfolgender weiß endtlich geschlossen, daß düersagte immediate Reichs-
Herrschaft Schellenberg, nach Erlassung gesambter Unterthanen, der
Kayl. Commission abgelegter pflicht und ayd, auch so weith selbige an
Ihren natürlich gehabten Herrn Fryedrich Jacob Hannibal
Grafen vonHohenEmbs und Vaduzangewiesen gewesen, an des