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des Fürsten Maximilian Il. Jakob Moriz von Liechtenstein (älteren
Bruders des mehrgenannten Fürsten Anton Florian), starb aber schon
nach kurzer Che an den Folgen einer in der Schlacht bei Salankemen
(1691) erlittenen Verwundung ; sein nachgeborener einziger Sohn
Franz Wilhelm ]:i., nachma1s Geueral und Festungskomman-
dant zu Graz, beschloß 1759 als der Letzte seines Namens und
Stammes das Geschlecht der Grafen von Hohenems ; über den
leßten weiblichen Sproß dieses Geschlechtes führte Fürst Wenzel
von Liechtenstein eine Zeit hindurch vie Vormundschaft.
Die Annahme liegt nahe, daß die durch ebenerwähnte Ehe
des Grafen Franz Wilhelm 1. von Hohenems angebahnte engere
Beziehung der gräflichen Familie zum fürstlichen Hause Liechten-
stein nicht oyne Einfluß auf den späteren Uebergang von Vaduz
und Schellenbera an das Fürstenhaus geblieben sein wird. !)
Es hat nicht an Versuchen gefehlt, die fast hundertjährige
Regierung der Grafen von Hohenems ausschließlich oder doch vor-
zugöweiye fur den damaligen schlechten Zustand der beiden Land-
schaften v-rantwortlich zu machen und ihr sozusagen den größten
Theil des Ungemachs, welches die Unterthanen während dieser
Zeit zu erdulden hatten, in die Schuhe zu schieben.
Eine derartige Auffassung erweist jich, wenn die Verhält-
nisse ohne Voreingenommenheit betrachtet werden, als nicht zu-
treffend, denn die Bedrängnisse, von welchen die Landschaften
während des 17. Jahrhunderts heimgesucht wurden, sind in erster
Linie nur auf die kriegerischen Zufälle, welche so viel Unheil nach
sich zogen, zurückzuführen, und eine wesentliche Aenderung der Ver-
hältnisje 1ag nicht in der Macht der regierenden Grafen ; wie die
Unterthanen der entvölkerten und ausgesogenen Landschaften Noth
litten, so waren sie zeitweise auch nicht im Stande, die ihren
Herren schuldigen Abgaben aufzubringen, andererseits aber konnten
die Grafen, deren Einkünfte durch die Ungunst der Zeitumstände
sehr geschmälert worden waren, auch ihren weitgehenden Ver-
pflichtungen nicht nachfommen und geriethen wohl, auch zum
Theile deshalb , weil sie sich in ihre verschlechterte Lage offenbar
nicht hineinzufinden und den gewohnten standesmäßigen Aufwand
nicht zu unterlassen vermochten, zum größeren Theile aber deshalb,
1) Diesem Umstand schenkt Kaiser, Gesch. d. Fstth. Liechtenstein,
S. 319, augenscheinlich nicht genügende Beachtung.
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