Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

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Bemühungen seines Vorgängers und Vetters Hans Adam, der 
nur Sitz und Stimme im schwäbischen Kreise, aber noch nicht 
im Reichstage erlangt hatte, für sich und seine männlichen Erben 
die Einführung in das Reichsfürstenkollegium mit nachdrücklicher 
Unterstüzung des Kaisers Carl Vi. alsbald thatsächlich durchseßte. 
Dies geschah in der Weise, daß Fürst Anton Florian gemäß 
eines von den beiden höheren Reichskollegien infolge Einladung des 
Kaisers 1. erstatteten Gutachtens einen Revers ausstellte, in 
welchem er j1ic4 zur Anschaffung fürstenmäßiger unmittelbarer 
Reichsgüter und für so lange, als er mit solchen nicht versehen 
wäre, zur Leijtuna eines jährlichen Aequivalentes für die Reichslasten 
verpflichtete ; die Zulassung solle fich nur auf die Person des Fürsten 
Anton Florian und auf seine männlichen Deizendenten, auf die 
leßteren jedoch nur insoweit beziehen, als sie in den Besitz fürsten- 
mäßiger reichsunmittelbarer Güter getreten wären; außerdem er- 
klärte Fürst Anton Florian in einem besonderen Reverse, daß 
seine Einführung in den Reichsfürstenrath niemandem zum Präjudiz 
jein solle ; nachdem das vorerwähnte Gutachten die kaiserliche Be- 
stätigung gefunden hatte, erfolgte am 15. Februar 1713 die feier- 
liche Einführung des liechtensteinischen Gesandten am Reichstage 
zu Regensburg. 
Die neue Würde verdankte Fürst Anton Florian hauptsäch- 
lich dem Kaiser, welchem er sich durch überaus wichtige Dienste, von 
welchen später die Rede sein wird, besonders verbunden hatte; sollte 
die bezeichnete Würde aber dem fürstlichen Hause für alle Zukunft 
gesichert bleiben, so mußte dieselbe durch die Erwerbung fürstlicher 
Reichsgüter erst ihren lebendigen Inhalt bekommen. 
Angesichts dieses Umstandes schloß Fürst Anton Florian 
am 12. Mürz 1718 mit seinem inzwischen großjähriug gewordenen 
Neffen u'9 nachmaligen Schwiegersohne, dem Fürsten Wenzel, 
der siv in Vaduz bereits als Landesherr hatte huldigen lassen, 
einen Yertrag ad, nach welchem Fürst Wenzel die ähm durch 
Hans Zdam vererbten Reichsherrschaften Vaduz und Schellenberg 
im Eintausä. * gegen die viel einträglichere Herrschaft Rumburg 
an Anton Florian überließ; Vaduz und Schellenberg wurden 
hiernach zu einem Primogeniturstammgute des fürstlichen Hauses 
erflärt und sollten weiterhin immer dem Haupte dieses Hauses 
zufallen, was denn auch bis auf die Gegenwart, also thatsäch-
	        

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