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dorthin bestatten ließ. = Otto von Liechtenstein, Ulrich's
bereits erwähnter Sohn, hatte zur Gemahlin Adelh eid von
Pottendorf. Auch er stand, gleich wiesein Vater, in großem
Ansehenz er war ein viel- und kraftbewährter Freund der
deutschen Ordensritter, und in den leßten Tagen seines Va-
ters Landeshauptmann, bald darauf aber der heldenkühne
Anführer der steyrischen Kriegsvölker in der Marchfelds-
schla<ßt unter Kaiser Rudolph 1. von Habsburg.
Rudolph, eingedenk der stattlichen Dienste Otto's, machte
demselben im Jahre 1280 einen Besuch zu Judenburg, und
ernannte ihn zum Obersten-Landrichter in Steyermark. =
Mit dessen Sohne, Herzog Albrecht (1l.), Reichsverweser
in Oesterreich und Steyer , schloß Otto im Jahre 1289
einen Vertrag: „daz seine Leut und Holden mit Herzog
Albrechts von Oesterreich Leut sich beheyrathen dürfen,
und hinwiederum.“ = Im Jahre 1291 stoßen wir auf eine
Urkunde, die unsern Otto von Liechtenstein betrifft,
die eine historische Betrachtung und eine kurze kritische
Abhandlung erfordert. Nach dieser Urkunde vom Jahre
1291 zu Wien Vl. Idus'Maü erhielt Otto vom Herzog
Albrecht, das von Conrad und Siboto von Arn-
stsin ihm mit allen seinen Zugehörden.aufgesandte Schloß
Enzersödorf bei Mödling. Baron Hormayr sagt
darüber: „Schloß Enzersdorf bei Mödling in
Oesterreich , hieß bald nach jener Erwerbung durch Otto
den älteren, im Todesjahre Rudolphs von Habs-
burg „Feste Liechtenstein bei Mödling.“ -=- Was
soll diese Angabe bedeuten ? wohl nichts anderes, als daß die