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Ankläger ihren Handschuh hin, zum Zweikampf um Got-
tesurtheil der Wahrheit. =- Doch ließ sie Ottokar dessen-
ungeachtet ohne Untersuchung sogleich ergreifen , und in das
Gefängniß seßen , und zwar den Ulrich von Liechten-
stein und seinen Freund Wülfing von Stubenberg
nach Frain, Hartneid von Wildon nach Klingen-
berg „„Bernard von Pfannberg nach Burg Sclei-
niß , und den Angeber Friedrich von Pettau nach
Eichhorn in Mähren, in welchem Gefängniß vor Kurzem
aus ähnlichem Argwohn Otto von Meissau, der eine
Perle des österreichischen Adels war, durch Hunger und
Feuer getödtet wurde. Darauf wurde den Gemahlinnen,
Kindern und Blutsfreunden der Gefangenen, ihr hartes Loos
mitgetheilt , wie auch: daß das Schwert der Gerechtigkeit
an einem Haar über ihren schuldigen Häuptern hänge , der
Spruch des Todes ihnen bereits angekündigt sei, und sie nur
dann Gnade für Recht zu erwarten hätten, wenn ihre Shlös-
ser und Herrschaften, die Stüßen ihres Trokes , dem Kd-
nige überliefert würden. Dieser Aufforderung wurde sogleich
Folge geleistet ; so mußte denn Wülfing von Stuben-
berg sein Stammschloß Stubenberg, Wülfingstein , Ka-
pfenberg und Katsch, Heinrich und Bernard von
Pfannberg, Kaisersberg, Schalle> , Böschenthal , Likl-
mayr, St. Peter und Peau, Hartneid von Wildon,
Eppenstein , Prenneröburg und Gleichenberg , der Angeber
Friedrich von Pettau, Wurmberg und Schwamberg,
und Ulrich von Liehtenstein, dieFrauenburg, Murau
und Kechtenstein abtreten. Diese seine Stammburg liegt nun