als Beisitzer gezogen und hiefür aus den Kameral-Renten bezahlt worden
sind, das hinkünftig, nachdem das Oberamt aus dem Vorsteher, dem
Rentmeister als Beisiger und beeideten GerichtSaktuar bestehen wird,
nicht erforderlich sein wird; nur bei Polizei- und peinlichen Verhand-
lungen wird immer der betreffende Ortsrichter des zu Untersuchenden
beizuziehen sein.
Da nach der zu statuierenden JurisdiktionSnorma nur allein das
Oberamt die Gerichtsbarkeit auszuführen haben wird, welches in den
Dörfern die Ortsgerichte als seine Delegierten bestellt, sv kommt es in
Hinkunft von der durch die Landammänner und Landwaibel ausgeübten
Gerichtsbarkeit ab, daher
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in jedem Ort nur ein Richter, ein Bürgermeister, und nach Größe der
Population die nötigen Hilfsgeschworenen zu bestellen sein werden.
Für das Richteramt schlägt die Gemeinde jährlich 3 Individuen vor,
aus denen das Oberamt den bewährtesten hiezu ernennt und in Eides-
pflicht nimmt. Die Ortsgerichte wachen in ihren Gemeinden auf Er-
füllung der Gesetze und Polizei, verwalten das Gemeinvermögen, legen
über Empfang und Ausgabe jährliche Rechnung zu Handen des Oberamtes,
(diese wird oberamtlich revidiert und bemängelt) und vertreten die Ge-
meinden beim Oberamte, wenn Verhandlungen über das Gemeinwohl
gepflogen werden; durch sie werden die Kameral-Abgaben und Steuern
eingehoben und an die Behörde abgeführt, daher künftig die von den
Qandammännern geführten Landschaftsrechnungen nicht mehr erforderlich
werden, die ohnehin nur die Gelegenheit zu vers <wenderischen
Ausgaben und Saufgelagen auf Kosten der Landschaften
gegeben haben.
Diese Verfügungen unter Berücksichtigung jener, welche bereits
in Ansehung des Straßenbaues, der Steuerregulierung, der Zölle, des
Stempelgebrauchs, dann der Jm-. und Emigration getroffen worden,
umd deren Handhabung dem Herrn Landvogt besonders empfohlen wird,
wird die gewünschte Ordnung herbeiführen und den verbesserten Zu-
stand des Untertans, dann Beschränkung der schädlichen Mißbräuche
bezwecken. =- Aber so sehr Seine Durchlaucht all dieses in Erfüllung
gebracht haben wollen, so sehr liegt Höchstselben auch die . . - - strengste
Ordnung in der Oberamtsführung am Herzen . . - - - ib:
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Mehr Aufmerksamkeit als seither wird künftig den Wäldern zu
schenken, sohin die so häufigen Frevel durch das Einhüten des Viehes
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