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in Erfüllung ging; anfangs November 1826 wurde er ver-
ständigt, daß der Fürst ihn in „Anbetracht seiner Verdienst-
lichfeit“ erhört, ihm die mit dem Justizamte verbundene Stelle
des Amtmannes der Herrschaft Butschowißz verliehen und ihm
gleichzeitig die Verbindlichkeit auferlegt habe, provisorisch auch
das Justizamt der Herrschaft Steinitz zu versehen.
Der Fürst machte dem Landvogte Schuppler hiebei zur
besonderen Pflicht, d1e Geschäfte in Vaduz „mit gewohnter
Präzision und Rechtlichkeit“ so abzuwickeln, daß er das Amt
Mitte Jänner 1327 an seinen Nachfolger, den Justiziär der
Herrschnft Sternberg, Peter Pokorny, übergeben könne, der
schon Cnde 1826 in Baduz eintreffen würde. Schuppler solle
diesen über alle Verhältnisse auf das umfassendste unterrichten,
um auf diese Weise seine Amtierung „mit Würde zu be-
schließen“. 1)
Schuppler dankte für seine Versezung, die er als „ein
erquickendes Ergebnis der allerhöchsten Huld“ bezeichnet, mit
der Versicherung, daß es von jeher sein Grundsatz gewesen sei,
sein Amt zu jeder Stunde in Ordnung zu haben und daß die
Übergabe, zu welcher wenige Stunden genügen würden, „mit
der verläßlichsten Offenherzigkeit und Rechtlichkeit vor sich
gehen und der gültigste Bürge für seine unbescholtene Amtie-
rung sein würde“. 2)
Am 26. Jänner 1827 legte der neuernannte Landvogt
Pokorny den Diensteid in die Hände Schupplers ab und der
leztere beendigte am nächsten Tage seine Amtsführung in
Vaduz.
Mit Scuppler verließ ein grundgescheiter, höchst ehren-
hafter, klar und rechtlich denkender Mann von hohem sittlichem
Ernste den mit großer Verantwortung verbundenen Landvogts-
posten, ein Mann von unbeugsamer Energie und eiserner Kon-
sequenz, dem troßdem ein warmfühlendes Herz für die vielen
Leiden des seiner Führung anvertrauten Volkes nicht abge-
sprochen werden kann und der die Interessen dieses Volkes
') Erlaß der fstl. Hoffanzlei vom 28. Oktober 1826 Nr. 6233,
L. R. A.
2) Bericht Shupplers vom 4. November 1826 Nr. 210/pol., L.R. A.