Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

WAZ == 
weilig mit der Regierung in Sigmaringen über Bewaffnung 
und Übungen des Kontingentes ins Benehmen zu seßen. 
Nach der mit Beschluß der deutschen Bundesversammlung 
vom * "nril 1771 festgesezten Kriegsverfassung des deutschen 
Bun*“ : .ildete . iechtenstein einen Teil der dritten Division 
des 'xmeekorps und war abermals dem großherzoglich hessi- 
schen Kontingente zugeschlagen, dem auch die Kontingente der 
fstl. Hohenzollern'schen Lande, der Landgrafschaft Hessen-Hom- 
burg und der freien Stadt Frankfurt einverleibt waren; das 
liechtensteinische Kontingent betrug 55 Köpfe, außerdem an Er- 
saßmannschaft 9 Köpfe und als Reserve 18 Mann. -- 
Landvogt Scuppler hatte den Fürsten wiederholt in- 
ständigst gebeten, ihn von seinem dornenvollen Posten abzube- 
rufen, was der Fürst auch wiederholt in Aussicht stellte; wie 
die vielen, in den vorhandenen Amtskorrespondenzen ersicht- 
lichen Boelobungen Schupplers dartun, war der Fürst mit 
dessen Dienstleistung außerordentlich zufrieden, ?) andererseits 
aber: waren dem Fürsten, der den Angelegenheiten seines Lan- 
des stets das regste persönliche Interesse entgegenbrachte, die 
zeitweise ganz ungewöhnlichen Schwierigkeiten der Stellung 
des Landvogts genau bekannt und so konnte er sich offenbar 
nicht leicht entschließen, Schuppler einem Wirkungskreise zu 
entziehen, in dem dieser sich so trefflich bewährt hatte. 
Nach 18jähriger Dienstleistung in Liechtenstein sollte end- 
lich auch Schuppler die Stunde schlagen, in der sein Wunsch 
1) Um die vielen, meistens in den schmeichelhaftesten Ausdrücken 
abgefaßten Belobungen, die der Fürst dem Landvogte zuteil werden ließ, 
aufzuzählen, würde es wohl mehrere Drucseiten bedürfen. Wir beschränken 
uns darauf, hier die den Akten entnommene Tatsache vielfältiger Anerken- 
nungen der Amtsführung Schupplers mit dem Beisate anzuführen, daß 
einer der hervorstehendsten Charakterzüge des Fürsten Johann unbedingte 
Offenheit und Aufrichtigkeit war und daß er, wie aller Welt bekannt 
war, vorkommenden Falles auch mit seinem Tadel nicht, zurü>zuhalten 
pflegte, weShalb sein Lob umso schwerer wiegt. In dem mir vorliegen- 
den Berichte vom 21. August 1826, Nr. 4949, welchen die fstl. Hofkanzlei 
an den Fürsten erstattet hat, heißt es über Schuppler, daß er „gewiß 
jeder Erwartung entsprechen wird, da er als ein in allen Fächern der 
Landwirtschaft und Gesezkunde bewanderter moralischer Mann der 
höchsten Gnade würdig ist“. =- „Prineipibus placuisse viris non ultima 
laus. est“ (Hor:. epist. 1. 17):
	        

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