WAZ ==
weilig mit der Regierung in Sigmaringen über Bewaffnung
und Übungen des Kontingentes ins Benehmen zu seßen.
Nach der mit Beschluß der deutschen Bundesversammlung
vom * "nril 1771 festgesezten Kriegsverfassung des deutschen
Bun*“ : .ildete . iechtenstein einen Teil der dritten Division
des 'xmeekorps und war abermals dem großherzoglich hessi-
schen Kontingente zugeschlagen, dem auch die Kontingente der
fstl. Hohenzollern'schen Lande, der Landgrafschaft Hessen-Hom-
burg und der freien Stadt Frankfurt einverleibt waren; das
liechtensteinische Kontingent betrug 55 Köpfe, außerdem an Er-
saßmannschaft 9 Köpfe und als Reserve 18 Mann. --
Landvogt Scuppler hatte den Fürsten wiederholt in-
ständigst gebeten, ihn von seinem dornenvollen Posten abzube-
rufen, was der Fürst auch wiederholt in Aussicht stellte; wie
die vielen, in den vorhandenen Amtskorrespondenzen ersicht-
lichen Boelobungen Schupplers dartun, war der Fürst mit
dessen Dienstleistung außerordentlich zufrieden, ?) andererseits
aber: waren dem Fürsten, der den Angelegenheiten seines Lan-
des stets das regste persönliche Interesse entgegenbrachte, die
zeitweise ganz ungewöhnlichen Schwierigkeiten der Stellung
des Landvogts genau bekannt und so konnte er sich offenbar
nicht leicht entschließen, Schuppler einem Wirkungskreise zu
entziehen, in dem dieser sich so trefflich bewährt hatte.
Nach 18jähriger Dienstleistung in Liechtenstein sollte end-
lich auch Schuppler die Stunde schlagen, in der sein Wunsch
1) Um die vielen, meistens in den schmeichelhaftesten Ausdrücken
abgefaßten Belobungen, die der Fürst dem Landvogte zuteil werden ließ,
aufzuzählen, würde es wohl mehrere Drucseiten bedürfen. Wir beschränken
uns darauf, hier die den Akten entnommene Tatsache vielfältiger Anerken-
nungen der Amtsführung Schupplers mit dem Beisate anzuführen, daß
einer der hervorstehendsten Charakterzüge des Fürsten Johann unbedingte
Offenheit und Aufrichtigkeit war und daß er, wie aller Welt bekannt
war, vorkommenden Falles auch mit seinem Tadel nicht, zurü>zuhalten
pflegte, weShalb sein Lob umso schwerer wiegt. In dem mir vorliegen-
den Berichte vom 21. August 1826, Nr. 4949, welchen die fstl. Hofkanzlei
an den Fürsten erstattet hat, heißt es über Schuppler, daß er „gewiß
jeder Erwartung entsprechen wird, da er als ein in allen Fächern der
Landwirtschaft und Gesezkunde bewanderter moralischer Mann der
höchsten Gnade würdig ist“. =- „Prineipibus placuisse viris non ultima
laus. est“ (Hor:. epist. 1. 17):